Muss das wirklich sein? Presseclub Nürnberg und der Journalisten-Verband Antalya diskutierten Rechte und Pflichten

„Jede Freiheit mahnt zur Verantwortung“! wie Dr. Siegfried Zelnhefer, Pressesprecher der Stadt Nürnberg und Vorsitzender des Presseclubs Nürnberg, bei dem Journalistentreffen richtig sagte.

„Doch Freiheit ohne Verantwortung und die Ablehnung der durch den Presserat (und seinen Mitgliedern) geschaffenen Richtlinien (= Pressekodex) ist nicht nur taktlos, sondern auch gefährlich, so Peter Birkel“: Doch lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre Meinung darüber „wie Journalisten denken“.

Im April 2015 setzten sich in Nürnberg Journalisten, unter anderem auch die Journalistin Gudrun Bayer von der NN mit dem Thema „Rechte und Pflichten der Medien“ auseinander. Als Tenor bleibt: all das ist freiwillig und ohne Verpflichtung:

Muss das wirklich sein? Mitglieder der Presseclubs Nürnberg und des Journalisten-Verbandes Antalya diskutierten Rechte und Pflichten der Medien: Was dürfen Medien veröffentlichen? Oder anders gefragt: Wo sind ihre Grenzen?

Über diese Fragen diskutierten Mitglieder der Presseclubs Nürnberg und Antalya unter der Leitung von Heinz-Joachim Hauck, dem Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten.

Mitglieder der Gesprächsrunde waren Ulrike Löw, Gerichtsreporterin der Nürnberger Nachrichten, Gudrun Bayer, bei den NN für Reportagen und lange Zeit ebenfalls für Gerichtsberichte zuständig, Georg Escher, NN-Politikredakteur sowie Mitglied des Orts- und Bundesvorstands der Deutschen Journalisten-Union, und Dr. Siegfried Zelnhefer, Pressesprecher der Stadt Nürnberg und Vorsitzender des Presseclubs Nürnberg.

Ein heikles Thema, das da diskutiert wurde:

"Der Presserat, der 1956 gegründet wurde, hat den Pressekodex für die journalistische Arbeit erstmals 1973 aufgestellt. Seitdem treffen sich die 28 Mitglieder zwei Mal im Jahr".

„Zwar hat der Deutsche Presserat mit dem Pressekodex ein Regelwerk geschaffen, das Maßstäbe für ein entsprechendes ethisches Verhalten von Journalisten setzt. Das Ganze beruht jedoch auf freiwilliger Basis.“

"Das Papier wird immer wieder intensiv diskutiert. Die stärkste Möglichkeit, die dem Presserat damit gegeben ist: Er kann eine Rüge aussprechen. Der Betroffene muss diese dann veröffentlichen. Macht er es nicht, besteht für den Presserat aber kaum eine Chance etwas zu tun".

(Anmerkung: Es gibt auch die Maßnahme der „Missbilligung“, deren Veröffentlichung, im Gegensatz zur „Rüge freiwillig ist. Die Rüge dagegen muss (!), gilt für die Mitglieder im Deutschen Presserat, veröffentlicht werden.

„Die Beschwerden drehen sich oft um den Schutz der Persönlichkeit, erklärte Gudrun Bayer. Auch Angeklagte, die zum Gerichtssaal gehen, zu fotografieren, sei nicht in Ordnung. „Außerdem ist auf den Schutz der Familie zu achten.?“ Als Beispiel nannte die Redakteurin die Berichterstattung über den Germanwings-Absturz am 24. März 2015. Zulässig wäre es gewesen, den Namen des Co-Piloten zu nennen, aber nicht den von Angehörigen und schon gar nicht von Opfern.?“

„Die anschließende Diskussion ging vor allem darum, wie etwa Behörden Medien informierten. „Unter den Teppich kehren geht in der Regel nicht gut“, versicherte NN-Redakteur Escher nach dem Motto: „Wir merken das!?“. Einen gewissen Einfluss auf Redakteure gebe es aber, räumte Ulrike Löw ein. „Die Schlagzeilen im Fall Beate Zschäpe über ihren Auftritt im NSU-Prozess haben dies deutlich gezeigt.?“

Was bleibt, ist, wie Dr. Zelnhefer abschließend feststellte: „Jede Freiheit mahnt zur Verantwortung“!

Anmerkung:
Die Information wurde einem Beitrag von Elisabeth Porzner-Reuschel entnommen (ca. April 2015) und bearbeitet.

bearbeitet am 6.2.2016 von:
Peter Birkel
Mail: birkel2334@googlemail.com


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