Presserat

“oe24”-Reporter bei Pressetermin von Kurz in Salzburg brutal festgenommen

Unglaubliche Szenen spielten sich bei einem Besuch von ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in Salzburg ab. oe24-Reporter Mike Vogl wurde von der Polizei brutal abgeführt, als er seiner Arbeit nachgehen wollte. Wie es aussieht dürfen nur die Kurz-Journalisten problemlos filmen und arbeiten! Von hinten an die Wand gedrückt Videos in den sozialen Netzwerken zeigen das unverständliche Vorgehen der Polizei von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer gegen den Pressemann. Als Kurz beim Mozartkino in der Salzburger Innenstadt – geschützt von einem Heer von Beamten und begleitet von einer grölenden Menge, die „Kurz muss weg“ rief – vorbeikam, wollte Mike Vogl mit seiner Kamera die Szenen festhalten. In der gestrigen Ausgabe von oe24 schildert Vogl, was dann passierte: "Weil der in Salzburg essen gehen will muss der Steuerzahler eine Menge von Nehammers Schützlinge bezahlen", so ein Schaulustiger. Noch zitternd vor der Camera berichte Vogl über...

Muss das wirklich sein? Presseclub Nürnberg und der Journalisten-Verband Antalya diskutierten Rechte und Pflichten

„Jede Freiheit mahnt zur Verantwortung“! wie Dr. Siegfried Zelnhefer, Pressesprecher der Stadt Nürnberg und Vorsitzender des Presseclubs Nürnberg, bei dem Journalistentreffen richtig sagte. „Doch Freiheit ohne Verantwortung und die Ablehnung der durch den Presserat (und seinen Mitgliedern) geschaffenen Richtlinien (= Pressekodex) ist nicht nur taktlos, sondern auch gefährlich, so Peter Birkel“: Doch lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre Meinung darüber „wie Journalisten denken“. Im April 2015 setzten sich in Nürnberg Journalisten, unter anderem auch die Journalistin Gudrun Bayer von der NN mit dem Thema „Rechte und Pflichten der Medien“ auseinander. Als Tenor bleibt: all das ist freiwillig und ohne Verpflichtung: Muss das wirklich sein? Mitglieder der Presseclubs Nürnberg und des Journalisten-Verbandes Antalya diskutierten Rechte und Pflichten der Medien: Was dürfen Medien veröffentlichen? Oder anders gefragt:...

Veröffentlichung der Missbilligung des Deutschen Presserates (Nürnberger Nachrichten)

Nach langer und erfolgloser Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung der Nürnberger Nachrichten wurde nun die "Missbilligung" des Deutschen Presserates veröffentlicht. Die Missbilligung ist zwar nur die zweitschärfste Form der Abmahnung, trotzdem kommt der Presserat zu dem Ergebnis: „Eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 des Pressekodex erkennt der Beschwerdeausschuss in der Berichterstattung über den Prozess und den darin veröffentlichten Zeugenaussagen“. Ebenso liegt „unbestritten ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor, da der Leser nicht darüber informiert wird, dass ursprünglich falsch berichtet wurde“. „Der Beschwerdeausschuss hielt den Verstoß gegen die Ziffern 2, 3, und 11 des Presselodex für so schwerwiegend, das er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählte“. Link zur Missbilligung (pdf)(-->"nicht" über Google eingeben, sondern...

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