Veröffentlichung der Missbilligung des Deutschen Presserates (Nürnberger Nachrichten)

Nach langer und erfolgloser Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung der Nürnberger Nachrichten wurde nun die "Missbilligung" des Deutschen Presserates veröffentlicht.

Die Missbilligung ist zwar nur die zweitschärfste Form der Abmahnung, trotzdem kommt der Presserat zu dem Ergebnis:
„Eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 des Pressekodex erkennt der Beschwerdeausschuss in der Berichterstattung über den Prozess und den darin veröffentlichten Zeugenaussagen“.
Ebenso liegt „unbestritten ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor, da der Leser nicht darüber informiert wird, dass ursprünglich falsch berichtet wurde“.

„Der Beschwerdeausschuss hielt den Verstoß gegen die Ziffern 2, 3, und 11 des Presselodex für so schwerwiegend, das er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählte“.

Link zur Missbilligung (pdf)(-->"nicht" über Google eingeben, sondern direkt in die Adresszeile = oben):
http://wt56jlnqr.homepage.t-online.de/Beitraege/Blogs-nach-Datum;focus=CMTOI_cm4all_com_widgets_Blog_14687920&path=Blog.cls$2fshow?dummy=dummy&category_filter=N%C3%BCrnberger%20Nachrichten

_________________________________________

Hinweis:
Bereits im Jahre 2002 hatte der Deutsche Presserat eine Rüge, die härteste Form der Abmahnung durch den Presserat, gegen die Nürnberger Nachrichten ausgesprochen. Gerügt wurden die Nürnberger Nachrichten, weil diese „aufgrund eines anonymen Schreibens massive Beschuldigungen gegen den Bürgermeister einer fränkischen Stadt erhoben hatten“.

19. Juni 2002
Vier Rügen - "Nürnberger Nachrichten" Mangelnde Sorgfalt im Vordergrund--> Link: http://www.presserat.de/presserat/news/pressemitteilungen/datum/2002/


Über Peter Birkel