Kanzlei Feser

26.11.2012: | | |

Kanzlei Feser - Stornoabzug und Lebensversicherung - Probleme der Berechnung des Rückkaufswertes

Bei der gemischten Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall tritt der Versicherungsfall, welcher die Lebensversicherung zur Zahlung verpflichtet, auf jeden Fall ein, sei es, dass die versicherte Person stirbt, sei es, dass die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter erreicht. Hierin liegt ein großer Unterschied zur reinen Risiko-Lebensversicherung, wo der Eintritt des Versicherungsfalles ungewiß ist. Dies wirkt sich auf die Kalkulation der Versicherungsprämie aus. Während bei der Versicherung des reinen Todesfallrisikos nur dieses in die Prämienkalkulation einzubeziehen ist, ist bei der gemischten Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall eine Spar- oder Kapitalbildungskomponente zu berücksichtigen. Angesichts der hohen Bedeutung der Lebensversicherung für die Absicherung der Altersrisiken muss der Sozialstaat darauf achten, dass die Zahlungsfähigkeit von Lebensversicherungen gewährleistet ist. Hierzu finden sich...

Kanzlei Feser - Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten - OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2012 - 7 U 72/11 -

Wird eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung auf Zahlung in Anspruch genommen, findet nicht selten eine intensive Gesundheitsprüfung statt. Dabei werden mitunter Vorerkrankungen entdeckt, die im Gesundheitsfragebogen des Versicherungsvertreters nicht ausgewiesen sind, und zum Anlass genommen, die Versicherung wegen arglistiger Täuschung anzufechten und von ihr zurückzutreten. In diesem Zusammenhang musste die Rechtsprechung immer wieder klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen mündliche Erklärungen gegenüber dem Versicherungsvertreter ausreichten. Hierzu wurde die sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung entwickelt, wonach der Versicherungsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen als Auge und Ohr der Versicherung angesehen wurde. Dies führt dann jeweils zur Wissenszurechnung. Die Auge-und-Ohr-Rechtsprechung ist in ihren wesentlichen Grundsätzen vom Reformgesetzgeber 2008 in das neue VVG übernommen worden. Zur...

Lebensversicherung insolvenzfest

Das Oberlandesgericht Frankfurt musste die Frage klären, ob ein Insolvenzverwalter von der bezugsberechtigten überlebenden Ehegattin Herausgabe der Lebensversicherungssumme verlangen kann. Dabei stellte sich das Problem, das der Verstorbene, der die Lebensversicherung abgeschlossen hatte, seine (dritte) Ehefrau nicht namentlich bezeichnet hatte. Vielmehr hiess es nur, dass unwiderrufliche Bezugsberechtigte die Ehefrau sein solle. Das Gericht musste daher klären, ob eine widerrufliche oder eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung anzunehmen ist. Dieser Punkt ist in Fällen, in denen der Nachlass überschuldet ist, von großer Bedeutung. Im Falle der widerruflichen Bezugsberechtigung entfällt dieses mit Eintritt des Versicherungsfalls vollständig. Die in ihm verkörperte bloße tatsächliche Hoffnung verwirklicht sich, indem der Bezugsberechtigte den neu entstandenen Anspruch gegen die Versicherung auf die Versicherungssumme erwirbt (vgl....

Kanzlei Feser - Reiserücktrittskostenversicherung (unerwartete Erkrankung)

Mit einem interessanten und praktisch bedeutsamen Fall der Reiserücktrittskostenversicherung http://www.versicherung-recht.de/juristische-informationen/lexikon/r/index.html#814468a0c51065308 musste sich das Landgericht Duisburg befassen. Als Grund für den Reiserücktritt kommt die Erkrankung des Versicherungsnehmers oder versicherten Person in Frage. Allerdings ist nicht jede Erkrankung ein hinreichender Grund im Sinne des Reiserücktrittskostenversicherungsrechts. Manche Versicherungsbedingungen verlangen, dass es sich nicht um eine "vorhersehbare" oder "erwartete" Krankheit handelt. Mit der Frage, wann Rückenbeschwerden eine...

Kanzlei Feser: OLG München klärt Haltung zur Widerspruchslösung bei der Lebensversicherung

Mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist das OLG München (OLG München, Urt. v. 20.09.2012 - 14 U 1511/12 -) der Ansicht, dass die Regelung des § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. nicht der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.11.2002 über Lebensversicherungen widerspricht. § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. sieht für den Fall, dass ein Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10 a VVG unterlassen hat, vor, dass ein Versicherungsvertrag auf Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen...

Kanzlei Feser - ghostwriting

A. EINFÜHRUNG Historische Aspekte Bereits in der Antike schmückten sich diejenigen, die es sich leisten konnten, bei Reden und Briefen gelegentlich mit fremden Federn. Aus dem antiken Athen sind Reden der Logographen von Antiphon und Lysias zu nennen (Paulsen passim; Huber passim). Der Logograph (??????????) Lysias verfasste im vierten vorchristlichen Jahrhundert die Verteidigungsrede im Mordprozess Eratosthenes. Belegt sind Vorläuferformen des modernen Ghostwritings auch im antiken Rom, beispielsweise durch Sueton und Tacitus, die von der Tätigkeit der Redenschreiber (scriptor orationis), derer sich die Kaiser Nero, Otho...

18.09.2012: |

Kanzlei Feser - Werktitelschutz

§ 5 MarkenG gewährt kennzeichenrechtlichen Schutz gegen die unerlaubte Verwendung von Werktiteln. Aktivlegitimation Sofern aus der Benutzung einer Bezeichnung ein Werktitelschutzrecht folgt, ist der Benutzer regelmäßig aktivlegitimiert. Dies gilt beispielsweise für verlegerische Nutzer. Anerkanntermaßen kann die Aktivlegitimation des Nutzers eines Werktitels unabhängig von der Rechtsinhaberschaft an dem Werktitelrecht bestehen, sofern nur die Benutzung rechtmäßig erfolgt (BGH GRUR 2003, 440 – Winnetous Rückkehr; Fezer, MarkenR, 4, Aufl. 2009, § 15 Rz. 308). Gegenstand Druckschriften im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG...

Studienplatzvergabe - Kanzlei Feser

Studienplatzvergabe in medizinischen Studiengängen erst nach überlanger Wartezeit teilweise verfassungswidrig. Bei der Vergabe von Studienplätzen in medizinischen Studiengängen ist es zwar zulässig, primär auf die Abiturnote abzustellen. Allerdings müssen auch Studienplatzbewerber mit schwächeren Abiturnoten jedenfalls eine realistische Möglichkeit auf Zulassung haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das als einziges Gericht bundesweit für diese Materie zuständig ist. Wartezeiten von mehr als sechs Jahren seien unzumutbar. Das Gericht beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts...

Bundesverfassungsgericht stoppt 9er-Sondergremium RA Frank Feser

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 27.10.2011 – 2 BvE 8/11 -) stoppte am Donnerstag, den 27.10.2011, vorläufig den Versuch, ein 9er-Sondergremium zu etablieren, das über wesentliche Fragen der EURO-Rettung entscheiden sollte. Nach dem kürzlich verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetz sollen dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds (EFSF) von einem speziellen Gremium getroffen werden, das nur aus neun Mitgliedern des Deutschen Bundestags besteht. Dies gilt aber nur dann, wenn der eigentlich zuständige Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht kurzfristig zusammenkommen...

Gebrauchte Software und das Urheberrecht * Zum Urteil des Europäischen Gerichtshof - Kanzlei Feser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 03.07.2012 entschieden, dass die Weiterveräußerung online gekaufter und gebrauchter Software nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt (EuGH, Urt. v. 03.07.2012 - C 128/11 -). Damit ist der Rechtsstreit zwischen usedSoft und Oracle, der bereits viele Gerichte (Landgericht München I, Oberlandesgericht München, Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof) beschäftigte, entschieden. Oracle entwickelt und vertreibt Computersoftware. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Programmen. Oracle vertreibt ihre Software in 85%...

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