OLG München

OLG München bestätigt Fehlerhaftigkeit von Sparkassenwiderrufsinformation ab 2010

- Formulierung zum Fristbeginn in Musterwiderrufsinformation ebenfalls falsch - Mit Urteil vom 21.05.2015 (Az.: 17 U 334/15) verurteilte das Oberlandesgericht München die beklag-te Sparkasse zur Rückzahlung der von den Klägern geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung. Diese behielt die Sparkasse im Rahmen der Ablösung der Darlehen wegen des Verkaufs der finanzierten Immobilie im Jahr 2013 ein. Die Kläger widerriefen ihre auf den Abschluss der zwischen ihnen und der Sparkasse geschlossenen Darlehensverträge gerichteten Erklärungen im Mai 2014, mehr als ein halbes Jahr nach der Ablösung der Darlehen. Sie beriefen sich hierbei u. a. auf eine mangelnde Hervorhebung der unter Punkt 14 des Vertragswerkes abgedruckten Widerrufsinformation, da sich diese zusammen mit den Punkten 12 und 13 in einem Kasten befand. Weiterhin rügten die Kläger die in einem der Ver-träge von der Sparkasse verwendete so genannte „Ankreuzoptionslösung“, auch...

Bundesverfassungsgericht vor Entscheidung über strafrechtliche Anklage gegen ehemaligen Microsoft CEO

Wurden die Grundrechte des Strafantergstellers verletzt? In einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der Microsoft Deutschland GmbH, sowie den ehemaligen Microsoft CEO Steve Ballmer hat nun das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort (Az. 2 BvR 909/14). Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt im Wesentlichen einem vom Beschwerdeführer behaupteten Prozessbetrug im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, Urteil v. 6.10.2011, Az. I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat sowie einem vor den Landgericht München (Az. 15 O 5199/12). Im konkreten Ermittlungsverfahren war ebenfalls gegenständlich, dass notariell beurkundete, und daher zweifelsfrei echte Produkte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das der Beschwerdeführer als Kläger gegen Microsoft führte als "angeblich markenverletzend" dargestellt wurden. In der jüngeren Vergangenheit wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Microsoft Strafanträge gegen vermeintliche...

22.10.2012: | |

Kanzlei Feser - OLG München untersagt auszugsweise Veröffentlichung von Mein Kampf

Da Hitler bis zu seinem Tod mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet war, wurde sein Vermögen, das von den Alliierten beschlagnahmt worden war, nach Kriegsende vom Freistaat Bayern eingezogen. Zu diesen Vermögenswerten zählen nach Ansicht des Freistaats Bayern auch die Nutzungsrechte an Mein Kampf. Sie werden laut §§ 64 UrhG http://www.urheber.und-recht.info/gesetze/urhg/teil-1/index.html#814468a05009bfc3b und 69 UrhG http://www.urheber.und-recht.info/gesetze/urhg/teil-1/index.html#814468a05009c8240 am 1. Januar 2016 enden. Mit der Frage, inwieweit eine auszugsweise Veröffentlichung schon heute zulässig ist, befasste sich das Oberlandesgericht München. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens klärte es, ob der Freistaat Bayern einer englischen Firma die auszugsweise Veröffentlichung von Auszügen hieraus untersagen darf. Im Streitfall nimmt der Senat an, dass die Auszüge nicht mehr von dem...

Kanzlei Feser: OLG München klärt Haltung zur Widerspruchslösung bei der Lebensversicherung

Mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist das OLG München (OLG München, Urt. v. 20.09.2012 - 14 U 1511/12 -) der Ansicht, dass die Regelung des § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. nicht der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.11.2002 über Lebensversicherungen widerspricht. § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. sieht für den Fall, dass ein Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10 a VVG unterlassen hat, vor, dass ein Versicherungsvertrag auf Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen...

Die 40-Euro-Klausel muss nicht doppelt verwendet werden

Das OLG München hat mit Beschluss vom 07.02.2012 (Az.: 29 W 212/12) klar gestellt, dass wenn die Widerrufsbelehrung Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Händlers ist, die 40-Euro Klausel für die Rücksendekosten bei der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung nicht gesondert vereinbart werden muss. Sachverhalt: Klägerin und Beklagte waren zwei Software-Händler, die sich darüber im Streit befanden, ob jemand die Annahme einer unfreien Rücksendung verweigern darf. Die Beklagte hatte die Annahme eines unfreien Pakets abgelehnt unter Hinweis auf die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene...

Das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

Das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu (OLG München, Urteil v. 01.03.2012 – Az.: 23 U 3746/11). Sachverhalt: Die Klägerin war ehemalige Vertragspartnerin der Beklagten und hatte diese auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Beklagte, eine Handelsvertreterin, sollte es unterlassen, Kunden (hier Eheleute), die auf Vermittlung der Klägerin Verträge im Finanzdienstleistungsbereich abgeschlossen hatten, zur Aufgabe oder zur Einschränkung solcher Verträge zu veranlassen. Entscheidung: Das OLG lehnte einen Unterlassungsanspruch ab, mit der Begründung,...

23.03.2012: |

Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab

Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben Anleger, die die Zahlung der Einlagen wegen der schlechten Entwicklung der Fonds eingestellt haben, flächendeckend verklagt. Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann. Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen...

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