Aufwandsentschädigung

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Mieter können sich bei Reparaturen zurücklehnen

Mieter sind nicht dazu verpflichtet, für anstehende Reparaturen Platz zu schaffen Magdeburg, 13.05.2015. Kündigt der Vermieter umfangreiche Reparaturarbeiten an, löst das bei vielen Mietern eine Stresssituation aus: Alles wird um- und aufgeräumt, damit man im Zweifelsfall einen guten Eindruck beim Vermieter hinterlässt. Und das, obwohl es der Vermieter selbst ist, der für diese Angelegenheit zuständig ist: „Veranlasst der Vermieter Reparaturarbeiten in einer Wohnung, ist nicht der Mieter verantwortlich dafür Platz zu schaffen, sondern der Vermieter selbst“, bestätigen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Bestätigen tut dies eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 373/13). Demnach heißt es: Plant der Vermieter Modernisierung- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss dieser keine Baufreiheit schaffen. Der Mieter muss also nicht im Vorfeld Schränke abbauen oder Möbel aus...

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten steigen

Viele gemeinnützige Vereine würden ohne das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder nicht funktionieren. Dies honoriert der Gesetzgeber, indem er rückwirkend zum 1. Januar die Freibeträge für Aufwandsentschädigungen angehoben hat. Egal ob Trainer in Sportvereinen, Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren oder Leiter von Kirchenchören – zahlreiche Helfer und Betreuer können von dieser Neuregelung profitieren. „Dabei kann je nach Art der Tätigkeit entweder der Freibetrag für Übungsleiter oder der Freibetrag für ehrenamtliche Nebentätigkeiten in Anspruch genommen werden“, weist Gudrun Steinbach von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. auf einen wichtigen Unterschied hin. Die Übungsleiterpauschale gelte in erster Linie für Ausbilder, Betreuer und Künstler. „Die Vergütung von Fußballtrainern, Organisten in Kirchengemeinden oder Kursleitern an Volkshochschulen blieb seit 2007 bis zu einer Grenze von 2.100 Euro pro Jahr steuer-...

RTL II Frauentausch-Kandidatin wegen Hartz-IV-Betrug angeklagt

So hatte sich die 26-Jährige Sonja K. ihr Fernsehdebüt nicht vorgestellt. Sie nahm Ende 2010 an der RTL2-Serie “Frauentausch” teil. In dieser Zeit bezog sie Arbeitslosengeld II, genau wie ihr damaliger Mann und ihre drei Kinder, in Höhe von 1.079 Euro. Nach Drehschluss erhielt die Familie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro. Ihren Auftritt in der TV-Serie sah ausgerechnet ein Mitarbeiter des Jobcenters Haßberge. Was folgte, war eine Anzeige wegen Betrugs. Denn die Einnahmen wurden nie beim Jobcenter angegeben. Sonja K. erklärte dem Gericht, dass sie von ihrem damaligen Mann zu der Tat genötigt worden war, weil dieser sich einen neuen Roller kaufen wollte. Ende 2011 wurde dem Paar ein Rückforderungsbescheid zugesandt, der aber unbezahlt blieb. Der vorsitzende Richter verurteilte die Angeklagte wegen Betrugs zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro, den Ex-Mann zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Wie...

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