Pflichtteil

Pflichtteil: Entziehung kaum möglich

In zahlreichen Familien kommt es bei der Verteilung des Erbes zum Streit. Insbesondere über den sog. Pflichtteil und die rechtlichen Möglichkeiten diesbezüglich sind nur wenige Personen informiert. Um nahe Angehörige vor einer vollständigen Übergehung durch den Erblasser zu schützen, gibt es den sog. Pflichtteil. Anspruch haben nach dem Gesetz Kinder, Kindeskinder, Eltern, Ehe- und gleichgeschlechtliche Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, wenn sie in einem Testament enterbt wurden. Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben einen Anspruch auf Geldzahlung. Die Höhe ist an das Verwandtschaftsverhältnis geknüpft und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbrechtes. Durch ein Testament möchte ein Erblasser in erster Linie diejenigen bedenken, welche sich ihm zu Lebzeiten verdient gemacht haben. Viele gehen davon aus, dass Personen im Gegenzug auch vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können. Den Pflichtteil...

Achtung „Verjährung erbrechtlicher Ansprüche zum 31.12.2012 durch die Erbrechtsreform“

Es empfiehlt sich, jetzt noch schnell zu überprüfen, ob derzeit Erbansprüche bestehen. Zum 31.12.2012 können ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche aus dem Erbrecht der Jahre 2009 und früherer Jahre verjähren. Dies gilt insbesondere auch für Vermächtnisansprüche. Die besondere Konstellation ergibt sich aus der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts, nach der die frühere 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen, hier insbesondere die dreijährige Verjährungsfrist, übergeleitet worden sind. Die wenigen Ausnahmen, die auch heute noch der 30-jährigen Verjährung unterliegen, sind in § 197 Abs. 1 Ziff. 1 BGB neue Fassung zusammengefasst. Für alle anderen Erbfälle, also nicht nur die Erbfälle nach Eintritt der Reform des Erb- und Verjährungsrechts, gilt das neue Verjährungsrecht auf Grund der gültigen Übergangsregelung...

30.05.2012: | |

Deutsche Anwaltsvermittlung: Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge

Der BGH entschied kürzlich einen Fall, in dem es um die Frage ging, ob Pflichtteilsergänzungsanrsprüche auch dann bestehen, wenn die Abkömmlinge zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geboren waren. Nach dem ihr Großvater 2006 verstorben war, machten die Kläger, 1976 und 1978 geboren, im Wege der Stufenklage Pflichtteils – und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beklagte, ihr Großmutter, geltend. Die Klage richtete sich auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Zahlung. Die Beklagte und der Erblasser hatten 4 Kinder, wovon eines die Mutter der Kläger war, die 1984 verstorben ist. Im Jahr 2002 setzten sich die Beklagte und der Erblasser gegenseitig zu Erben ein. Die Parteien streiten nun um die Frage, ob ein Pflichtteilsergänzungsanspruch auch dann besteht, wenn die Kläger zwar zum Zeitpunkt des Erbfalls,...

Erbrecht: Ausgleichsanspruch des aufgrund Pflichtteils in Anspruch genommenen Erben verjährt in 30 Jahren

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln OLG Oldenburg, 05.05.2009, Az.: 12 U 3/09 Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 2303 – 2338 BGB geregelt und garantiert allen Abkömmlingen, den Eltern sowie dem Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner des Erblassers, dass sie auch dann am Nachlass beteiligt werden, wenn sie durch Verfügung von Todes des Erblassers von ihrer gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Zweck des Pflichtteilsrechts ist somit der Schutz des gesetzlichen Erbrechts vor den Wirkungen der Testierfreiheit. Voraussetzung des Pflichtteilanspruches ist der Ausschluss des Berechtigten von der gesetzlichen...

Erbrecht in Deutschland

Die wichtigste letztwillige Verfügung in Deutschland ist das Testament. Andere Arten von letztwilligen Verfügungen sind der Erbvertrag und das gemeinsame Testament. Vermächtnisse sind ebenfalls möglich und üblich. Um den gesetzlichen Anforderungen für die Gültigkeit an letztwillige Verfügungen zu erfüllen, ist es ratsam, ein Testament vor einem deutschen Notar, der sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, zu beurkunden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Private oder ausländische Testamente gelten ebenfalls. Allerdings kann es bei privatschriftlichen Testamenten Schwierigkeiten in Bezug...

Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen baut den Bereich Erbrecht weiter aus.

Rechtsanwältin Claudia Gonzlik wechselt zu den Münchener Erbrechtlern. Verstärkung für die Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen München: Mit Rechtsanwältin Claudia Gonzlik bekommt die Kanzlei Braun & Kollegen weitere Unterstützung, die vorrangig im Bereich des Erbrechts tätig werden wird. Alexander Braun, Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Braun und Kollegen reagiert mit dem Neuzugang auf den wachsenden Beratungsbedarf rund um die Themen Erbrechtssteuerreform, Testamentsgestaltung, Patienten-verfügung oder Vorsorgevollmacht. Darüber hinaus erfolgt über Rechtsanwältin Gonzlik die Betreuung der Mandanten in den Rechtsgebieten...

Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen fördert Münchener Künstler: Hans Kössler stellt aus

Erneut Ausstellung in den Kanzleiräumen der Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen in München. Bereits seit einigen Jahren finden regelmäßig Ausstellungen von Gemälden und Skulpturen verschiedener Künstler hier statt. „Die Kanzlei ist im Jugendstil erbaut und mit ihren hohen Räumen dafür bestens geeignet“ sagt Alexander Braun und fügt hinzu: „unsere Mandanten und Freunde haben sich nicht nur an die kunstvolle Atmosphäre in unserer Kanzlei gewöhnt, sie erwarten vielfach sogar gespannt die nächste Präsentation eines weiteren Künstlers unserer Stadt“ begründet Alexander Braun sein Engagement und die mittlerweile lange...

Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung: Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen bietet nun auch Mediation an

Mit der Mediation bietet die Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen in München neben der anwaltlichen Beratung und der klassischen außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Vertretung nun ein weiteres, vielversprechendes Verfahren zur professionellen Lösung von Konflikten an. Rechtsanwältin Sirka Huber, seit 2008 in der Kanzlei Braun und Kollegen tätig, qualifizierte sich mit dem Abschluß „Master in Mediation“ für das neue Angebot der Kanzlei. „Mediation ist ein Verfahren, das auch in Deutschland zunehmend auf Interesse stößt, sowohl bei Gerichten als auch bei Verbrauchern und Unternehmern“ beantworte Sirka Huber...

Vorsorge, Testament und Todesfall- Die Vorsorgemappe

Was ich nach meinem Ableben geregelt haben möchte. mein-letzter-wille Wenn plötzlich und unerwartet durch Unfall oder Krankheit das Unfassbare passiert, haben die Angehörigen meist unglaublich viel zu erledigen: Die Benachrichtigung von Verwandten, Bekannten, Arbeitgeber, die Organisation der Beisetzung, Behördengänge, die fristgerechte Sicherung der finanziellen Ansprüche und vieles mehr. Erschwert wird das alles, wenn man nicht weiß, welche Vorsorge und Regelungen der Verstorbene getroffen hat und wo die notwendigen Unterlagen zu finden sind. Um Ihnen im Ernstfall zu helfen, haben wir für Sie eine Vorsorgemappe mit Checkliste...

Pflichtteil, Schenkung und Enterbung - Bundestag beschließt Erbrechtsreform

Der Pflichteil und das Pflichtteilsrecht (www.rosepartner.de/de/pflichtteil-enterbung) sind die größte Einschränkung bei der Gestaltung der Nachfolge durch ein Testamen. Der Bundestag hat am 2. Juli 2009 eine Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen, die insbesondere auch den Bereich "Pflichteil, Enterbung, Schenkung" betrifft. Die für die Gestaltung der Nachfolge wohl wichtigste Neuerung ist die gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wer einen ungeliebten Angehörigen enterbt, versucht nicht selten dessen Pflichtteilsanspruch durch die lebzeitige Schenkung (www.rosepartner.de/de/schenkung-uebergabevertrag)...

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