Rechtsanwalt Erbrecht

Der Ehevertrag: Fairplay statt Rosenkrieg

Im Wonnemonat Mai werden die meisten Ehen geplant oder geschlossen. Die im Eherecht spezialisierte überörtliche Sozietät Reissner, Ernst & Kollegen empfiehlt den vorbeugenden Blick auf die Realität. Wie für Gesundheit und Alter, sollte man auch für ein Ende des Ehetraums vorsorgen. Rechtzeitig dann, wenn man sich am meisten liebt und vertraut. Der schönste Tag … aber dann. Der Tag der Eheschließung soll nicht nur der schönste Tag im Leben sein, sondern der Beginn eines glücklichen Lebens zu zweit. Leider erfüllen solche Wünsche sich nicht für alle Menschen. Die Durchschnittsehe hält nur 14 Jahre und knapp 40 % aller Ehen, in Großstädten sogar jede zweite Ehe werden geschieden. Obwohl das so ist, ist der Mai vermutlich der Monat, an dem das Wort „Ehevertrag“ als Unwort gilt. Sehr zu Unrecht und zum eigenen Schaden. Nur die wenigsten Brautpaare sichern sich ab für den Fall der Trennung oder gar Scheidung. Grund hierfür...

Steuern sparen im Erbrecht mit der vorweggenommenen Erbfolge

Erbschaftssteuerfreibeträge oder die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen müssen rechtzeitig und sachgerecht geplant werden. Was dabei zu beachten ist, fassen die Rechtsanwälte Reissner, Ernst und Kollegen nachfolgend zusammen. Die überörtliche Sozietät ist spezialisiert auf Erbrecht, Familienrecht und weitere in diesem Zusammenhang wichtige Rechtsgebiete. Es gibt gute Gründe für die vorweggenommene Erbfolge, d. h. für den Erblasser, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die mutmaßlichen späteren Erben zu übertragen. Diese Gründe sind z.B. das Sparen von Steuern durch mehrfache Ausschöpfung der Erbschaftssteuerfreibeträge oder die bessere Verteilung von Einkünften im Rahmen der Einkommensteuer. Auch die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder die Sicherung der eigenen Altersversorgung bei Schenkung gegen Versorgungsleistungen stehen häufig im Vordergrund. Schließlich kann Streit zwischen...

Der Erbvertrag wird immer wichtiger

Die im Erbrecht spezialisierte Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg macht auf die aktuelle Entwicklung aufmerksam und weist nachfolgend auf wichtige Aspekte hin, die es zu beachten gilt. Jahr für Jahr werden mehr als 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Bis zum Jahr 2020 werden 2,6 Billionen Euro vererbt, schreibt das Deutsche Institut für Altervorsorge (DIA) in seiner jüngsten Studie „Erben in Deutschland / Volumen, Verteilung und Verwendung“. Es wird also immer wichtiger, das Erbe rechtssicher, steueroptimiert und bei etwa übernommenen Gegenleistungen durch die Erben gegebenenfalls auch unwiderruflich zu regeln. Hierzu bietet sich insbesondere die Form des Erbvertrages an, da in diesem im Gegensatz zum einseitigen Testament die Rechtsbeziehungen zwischen Erblasser und Erben umfassend und rechtssicher geregelt werden können. Auch wird die gesetzliche Erbfolge immer weniger den heute vorherrschenden Familienverhältnissen...

Achtung „Verjährung erbrechtlicher Ansprüche zum 31.12.2012 durch die Erbrechtsreform“

Es empfiehlt sich, jetzt noch schnell zu überprüfen, ob derzeit Erbansprüche bestehen. Zum 31.12.2012 können ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche aus dem Erbrecht der Jahre 2009 und früherer Jahre verjähren. Dies gilt insbesondere auch für Vermächtnisansprüche. Die besondere Konstellation ergibt sich aus der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts, nach der die frühere 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen, hier insbesondere die dreijährige Verjährungsfrist, übergeleitet worden sind. Die wenigen...

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