EMRK

Beschluss OLG Schleswig-Holstein vom 30.09.2011: Erfolgreiche Ablehnung des Vorsitzenden Richters OLG Dr. Jörg Sch.

Kiel,12.10.2011:Tenor Beschluss des 11.Zivilsenats OLG Schleswig vom 30.9.2011. Die Ablehnung des Vorsitzenden Richters des 11. Zivilsenats am Oberlandesgericht Dr. Jörg Sch.wird für begründet erklärt.Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers Lothar B. hat gem. § 41 Abs.1 in Verbindung mit § 42 Abs.1 ZPO Erfolg. Nach dieser Regelung kann die Ablehnung eines Richters darauf gestützt werden, das er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetz ausgeschlossen ist. Dies ist gemäß des Vortrags des Antragstellers der Fall. Hiernach ist der Abgelehnte Vorsitzende Richter kraft Gesetz von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wenn er -wie hier- zu der Partei der Beklagten Land Schleswig-Holstein in der Amtshaftungsklage wegen seines Fehlverhaltens der versagenden Prozesskostenhilfebeschlüsse vom 14.01, 17.01. und 21.01.2011 in einem Regressverhältnis wegen Durchgriffshaftung des Staates im Rahmen der Beamtenhaftung steht (vgl.Wieczoreck,...

Fall Bösselmann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EMRK Artikel 3, 6, 7 Abs.1, 14, 41

Beschwerde-Application-Requete an den Europäischen Gerichtshof Menschenrechte Straßbourg/Frankreich nach Artikel 3, 6, 7 Abs.1 14, i.V.m.Art.41 EMRK Aktenzeichen Ausgangsverfahren Deutschland AG-Neumünster 23 Ds 573 Js 3472/08 (308/08); LG-Kiel 12 Ns 86/09; Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1112/10 Es wird um Übersendung der Beschwerde-Nummer des EGMR gebeten Letzte Verfahrenshandlungen LG-Kiel 10.06.2010 gegen den lt.Attest vom 21.05.2010 und 07.06.2010 verhandlungsunfähigen Angeklagten und Bundesverfassungsgericht Beschluss 09.06.2010 Für weitere Einzelheiten wird vorerst ausdrücklich auf die Angaben in diesem Schriftsatz verwiesen. Die Vorraussetzungen zur Beschwerde gegen die BRD auch bezüglich Rechtswegerschöpfung und Beschwerdegründe sind gegeben. Insofern ist zu besorgen, dass der Beschwerdeführer von den Angeschuldigten weder weiter unmenschlich behandelt, belästigt, bedroht, genötigt oder erpresst, seiner Freiheit beraubt,...

Pöttering ein "Schwein" - Journalisten minderbegabt? - Verbale Entgleisungen im Jugendamt Stuttgart

Stuttgart. Von einem leitenden Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart wurde der Präsident des EU-Parlaments, Hans Gert Pöttering, in einer verbalen Entgleisung als "Schwein" bezeichnet. Zu dieser Äußerung kam es, als im Rahmen eines Gesprächs mit dem Jugendamt gewisse mutmaßliche Verfehlungen desselben angesprochen und darauf hingewiesen wurde, dass Ende Januar 2009 im EU-Parlament in Brüssel über die Lage der Menschenrechte und die Rolle der Jugendämter in Deutschland beraten wird. Die Äußerung, Hans Gert Pöttering sei ein "Schwein", das EU-Parlament eine "Schweinerei", stammt von Helmut P., dem Leiter des ASD Stuttgart-Bad Cannstatt. ASD steht für "Allgemeiner Sozialer Dienst", also die Organisation innerhalb des Jugendamtes, die sich für kompetent für alle Fragen der Kindeserziehung und des Kindeswohls hält. Helmut P. war telefonisch nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen, er ist seit dem 19.12.2008 beurlaubt. Heinrich...

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