Pöttering ein "Schwein" - Journalisten minderbegabt? - Verbale Entgleisungen im Jugendamt Stuttgart

Stuttgart. Von einem leitenden Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart wurde der Präsident des EU-Parlaments, Hans Gert Pöttering, in einer verbalen Entgleisung als "Schwein" bezeichnet.

Zu dieser Äußerung kam es, als im Rahmen eines Gesprächs mit dem Jugendamt gewisse mutmaßliche Verfehlungen desselben angesprochen und darauf hingewiesen wurde, dass Ende Januar 2009 im EU-Parlament in Brüssel über die Lage der Menschenrechte und die Rolle der Jugendämter in Deutschland beraten wird.

Die Äußerung, Hans Gert Pöttering sei ein "Schwein", das EU-Parlament eine "Schweinerei", stammt von Helmut P., dem Leiter des ASD Stuttgart-Bad Cannstatt.

ASD steht für "Allgemeiner Sozialer Dienst", also die Organisation innerhalb des Jugendamtes, die sich für kompetent für alle Fragen der Kindeserziehung und des Kindeswohls hält.

Helmut P. war telefonisch nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen, er ist seit dem 19.12.2008 beurlaubt.

Heinrich Korn, stellvertretender Jugendamtsleiter in Stuttgart, wollte auf den Sachverhalt nicht näher eingehen. Er habe weder "Zeit noch Lust" auf ein Gespräch und bezeichnete Journalisten generell als minderintellektuell und ihre "intellektuellen Fähigkeiten" als "minderbegabt verwaidet". Danach wurde von Heinrich Korn, stellvertretender Amtsleiter, das Gespräch unterbrochen. Mehrere voneinander unabhängige Quellen belegen die Authentizität der Aussagen.

Das Jugendamt Stuttgart fiel in jüngerer Vergangenheit mehrfach durch verbale Entgleisungen sowie auch durch tätliche Angriffe seiner Mitarbeiter gegen Journalisten und Eltern auf.

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie nunmehr auch das Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika ( www.die-akte-nina.com ) liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.

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