Menschenrechtskonvention

Strafanzeige in mehreren schwerwiegenden Fällen gegen den Deutschen Staat, u.a.

Ihre persönlichen Ansichten werden nach dem Lesen dieses Protokolls grundlegend anders sein! Das Werk wird Ihnen einen schaurigen Blick hinter die Kulissen offenbaren! "Nichts ist, wie es scheint …" „Es gehört recht viel Mut dazu, dieses Buch zu lesen …“, zu diesem Statement sah sich einer der zunächst kritischen Leser des Werkes „Strafanzeige gegen den Staat …“ bald veranlasst … Silvia Walther, die Autorin des umwälzenden Schmökers, behauptet gar auf Ihrer Website, dass das "Werk […] für sich beansprucht, die Welt zu verändern ...". Große Worte. Doch was steckt dahinter? Die inhaltliche Themenvorschau des Werkes liest sich auszugsweise wie folgt: „Mit diesem im kleinsten Detail erarbeiteten Strafantrag erstatte ich Strafanzeige in vielfachen Punkten gegen den Deutschen Staat wegen 1.1. eines verfassungswidrigen Boykotts des Jugendschutzes, Gefährdung des Kindeswohls, unzumutbarer Traumatisierung nach...

Fall Bösselmann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EMRK Artikel 3, 6, 7 Abs.1, 14, 41

Beschwerde-Application-Requete an den Europäischen Gerichtshof Menschenrechte Straßbourg/Frankreich nach Artikel 3, 6, 7 Abs.1 14, i.V.m.Art.41 EMRK Aktenzeichen Ausgangsverfahren Deutschland AG-Neumünster 23 Ds 573 Js 3472/08 (308/08); LG-Kiel 12 Ns 86/09; Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1112/10 Es wird um Übersendung der Beschwerde-Nummer des EGMR gebeten Letzte Verfahrenshandlungen LG-Kiel 10.06.2010 gegen den lt.Attest vom 21.05.2010 und 07.06.2010 verhandlungsunfähigen Angeklagten und Bundesverfassungsgericht Beschluss 09.06.2010 Für weitere Einzelheiten wird vorerst ausdrücklich auf die Angaben in diesem Schriftsatz verwiesen. Die Vorraussetzungen zur Beschwerde gegen die BRD auch bezüglich Rechtswegerschöpfung und Beschwerdegründe sind gegeben. Insofern ist zu besorgen, dass der Beschwerdeführer von den Angeschuldigten weder weiter unmenschlich behandelt, belästigt, bedroht, genötigt oder erpresst, seiner Freiheit beraubt,...

Deutsche Justiz kontra EGMR

Der Fall Gäfgen vor dem EGMR und der Daschner Prozess vor dem LG-Frankfurt a.M. hat in der deutschen Öffentlichkeit zu Debatten über staatliche Gewaltanwendungen zur Aussageerzwingung in Strafverfahren bei bestimmten Dilemmas angeregt.Insoweit die Strafanzeige des Lothar B. wegen fehlender Zuständigkeit der Behörde des Generalbundesamwalts zu beanstanden ist kann nicht nachvollzogen werden.Um einmal deutlich zu werden: Wenn Strafantrag drauf steht, hat die Strafverfolgungsbehörde nach dem Legalitätsprinzip den Anschuldigungen nachzugehen. Auf § 142a Abs.3 GVG ist ausdrücklich hinzuweisen. Die Abgabe nach § 142a Abs.2 Nr.1 GVG entfällt. Infolge hat Ihr Schreiben keine rechtliche Relevanz für den Strafantragsteller und keine vernichtende Wirkung auf den Strafantrag vom 03.06.2010 ff. Ein Strafermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft ist ohne Verzug einzuleiten, ansonsten der Strafantragsteller wegen Rechtsverweigerung gegen die...

Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Frisch rasiert vom Landgericht Kiel genau wie bei Gerhard Schmid

An Generabundesanwältin Prof.Harms, insoweit sie die Strafanzeige des Lothar B. wegen fehlender Zuständigkeit der Behörde des Generalbundesamwalts beanstanden und meinen, die Generalbundesanwaltschaft sei weder befugt Entscheidungen zu überprüfen, abzuändern, aufzuheben oder auf eine bestimmte Sachbehandlung hinzuwirken, entzieht sich diese Einlassung schon im Grundsatz der Stellung eines Strafantrags an die Strafverfolgungsbehörden, da ein Strafantrag ausdrücklich und selbstverständlich eine andere Rechtswirkung nach den Vorschriften der StPO hat. Oder um einmal deutlich zu werden: Wenn Strafantrag drauf steht, hat die Strafverfolgungsbehörde...

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