Beamter

"Werteorientierter Mittelstand Deutschland e.V." kritisiert den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer

Präsident Marco Altinger fordert klare Trennung von Gewerkschaftsposten und gleichzeitiger Anstellung im öffentlichen Dienst! Der Präsident des Verbandes Werteorientierter Mittelstand und ehemaliger Polizeibeamter Marco Altinger fordert klare Trennung von Gewerkschaftsposten und gleichzeitiger Anstellung im öffentlichen Dienst! Der Präsident des Bundesverbands "Werteorientierter Mittelstand Deutschland e.V." und ehemalige Polizeibeamte Marco Altinger kritisiert den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt für seine jahrelangen Doppelbezüge. "Als ehemaliger Polizeibeamter weiß ich, welchen schwierigen Dienst die Kollegen am Wochenende, nachts und an Feiertagen leisten. Die Arbeitsbelastung ist enorm, oft leidet die Familie und manche Kollegen werden angegriffen oder sterben sogar im Dienst. Daher finde ich es unerhört, dass der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft neben seinem Gewerkschaftssold auch - und mit Wissen des...

Kein Dienstunfall auf dem Klo

Verletzt sich ein Beamter in der Toilette hat er keinen Anspruch gegen den Dienstherrn auf Entschädigung Im Beamtenrecht wie auch im Arbeitsrecht ist der Beschäftigte gegen Dienstunfälle versichert. Üblicherweise zählen zu Dienstunfällen insbesondere Vorkommnisse während der Arbeitszeit. Darüber hinaus ist grundsätzlich auch der sog. Wegeunfall versichert. Über einen kuriosen Fall hatte das Verwaltungsgericht München zu entscheiden. Dort passierte der Unfall zwar in der Arbeitszeit, allerdings auf der Toilette. Der Kläger, ein Polizist, hatte sich auf der Toilette verletzt. Eine Zwischentür ist ihm aus der Hand gerutscht. Er hielt diese an der Seite fest, während die Außentür zufiel und den Mittelfinger des Mannes einklemmte. Sein Dienstherr lehnte die Übernahme der Arztkosten ab. Die Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wies das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 08.08.2013 (Az. M 12 K 13.1024). Das Gericht...

Der Beamte im Strafverfahren

Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren. Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren. Das Strafrecht ist ebenso wie das Disziplinarrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Beide Verfahren sind daher dem Wesen nach sehr ähnlich und bedürfen gleichermaßen hoher Aufmerksamkeit des Strafverteidigers. Die Ergebnisse des Strafverfahrens können für das sich anschließende Disziplinarverfahren aufgrund der Bindungswirkung der §§ 23 und 57 BDG übernommen werden. Dies zeigt sehr genau, warum das Strafverfahren nicht vernachlässigt werden darf und es in einem solchen Verfahren zumeist um weit mehr für den Beamten geht, als schlicht um die Bestrafung durch den Staat. Fehler im Strafverfahren können daher doppelt schwer wiegen. Dreh-,...

Rechtsprechung: Beamtenrecht: "Rechtswidrigkeit der Besoldungsstufen",VG Frankfurt, 9 K 1175/11

RDas Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.08.2012 entschieden, dass: 1. Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG bewirke, 2. Diese Diskriminierung könne weder nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch nach Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, 3. Als Folge der unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und...

10.05.2012:

EDU-CON präsentiert neue informative Website: www.beamter-werden.de

(Rheine) Derzeit zählt das Statistische Bundesamt insgesamt mehr als 4,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Öffentlichen Dienst arbeiten. Davon sind etwa 1,8 Millionen verbeamtet. Aber, wie wird man Beamtin oder Beamter? Wie und wo kann man sich bewerben? Welche Ausbildungswege gibt es überhaupt? Auf den ersten Blick ist das Image von Beamten nicht gut. Sofort assoziiert man langweilige Schreibtischjobs, Stempel und staubige Akten mit diesem Arbeitsfeld. Aber, stimmt dieses Bild? Ohne Zweifel ist die Arbeit der Beamten im öffentlichen Dienst notwendig, damit unsere Gesellschaft überhaupt funktioniert....

23.08.2011: | | |

VG Trier: Verletzung bei betrieblichem Fußballturnier ist Dienstunfall

Verletzt sich ein Beamter bei einem betrieblichen Fußballturnier, so stellt dies einen Dienstunfall dar, wenn das Turnier im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen dient. In einem vor kurzem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ging es um die Anerkennung einer Sportverletzung als Dienstunfall. Der Kläger war für die Deutsche Post als Paketzusteller im Raum Koblenz tätig. Bei Teilnahme am jährlichen Brief-Cup des FC Deutsche Post erlitt er im Mai 2010 bei einem Sturz einen Bänderriss in der rechten Schulter. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland...

Untersuchungshaft und Jugendgefängnis

Manuel Magiera stammt aus Husum und schreibt seit einigen Jahren lehrreiche Kinder-und Jugendbücher. Der Roman "Untersuchungshaft und Jugendgefängnis" behandelt zunächst die autobiographische tragische Geschichte des unschuldig eines wahren Raubüberfalls bezichtigten transsexuellen Steuerbeamten Hoffmann, der sich plötzlich statt gegen Mobbing nun auch noch gegen den Amtsschimmel wehren muss und leitet dann geschickt zu einer spektakulären Straftat fünf jugendlicher Gymnasiasten über. Alle Jungs und ihre Freundinnen finden sich vor dem Jugendrichter wieder und werden zu unterschiedlichen Strafen verurteilt. Das Besondere...

Der Antrags-Manager: Behörden einfach lahmlegen – per Mausklick

Wer bei Behörden etwas bewegen will, muss sie erst mal lahmlegen: mit einem offiziellen Antrag. Gerade mit dem aber tun sich viele Menschen schwer. Abhilfe schafft jetzt ein einzigartiges PC-Programm namens Antrags-Manager. Selm. – Er ist die „schmutzige Bombe” des kleinen Mannes: der offizielle Antrag. Wo auch immer sich Otto Normal-Deutscher gegen Beamte, Gerichte und andere offizielle Behörden zur Wehr setzen muss, gehört so ein Schreiben zum bürgerlichen Waffenarsenal wie das Sturmgewehr zum Infanteristen. Denn laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe müssen Anträge auf alle Fälle beschieden werden...

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