Ermittlugnsverfahren

Die Umsatzsteuer aus strafrechtlicher Sicht

Die Umsatzsteuer eignet sich aufgrund ihrer systembedingten Schwächen in besonderem Maße für Hinterziehungsdelikte. Durch unrichtige Erklärung von Umsätzen kann der Beschuldigte einen Vorsteuererstattungsanspruch vortäuschen, der vom Fiskus bar ausgezahlt werden kann. Die Umsatzsteuerkriminalität ist daher vorwiegend auf die Erlangung von Vorsteuererstattungen und daneben auf die schlichte Nichtentrichtung von Umsatzsteuern auf Ausgangsumsätze gerichtet. Laut Bericht Bundesrechnungshofs für das Jahr 2000 kann man mit einem Steuerschaden von bis zu 10 Mrd. € pro Jahr allein in Deutschland rechnen. Die strafrechtliche Beurteilung einer Hinterziehung von Umsatzsteuer wirft in den meisten Fällen keine großen Probleme auf. Es handelt sich um eine anzumeldende Fälligkeitsteuer. Ein Steuerstrafverfahren wird meistens durch das Ergebnis einer Außenprüfung (früher: Betriebsprüfung) eingeleitet. Ebenso bieten Anzeigen...

Der Beamte im Strafverfahren

Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren. Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren. Das Strafrecht ist ebenso wie das Disziplinarrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Beide Verfahren sind daher dem Wesen nach sehr ähnlich und bedürfen gleichermaßen hoher Aufmerksamkeit des Strafverteidigers. Die Ergebnisse des Strafverfahrens können für das sich anschließende Disziplinarverfahren aufgrund der Bindungswirkung der §§ 23 und 57 BDG übernommen werden. Dies zeigt sehr genau, warum das Strafverfahren nicht vernachlässigt werden darf und es in einem solchen Verfahren zumeist um weit mehr für den Beamten geht, als schlicht um die Bestrafung durch den Staat. Fehler im Strafverfahren können daher doppelt schwer wiegen. Dreh-,...

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