Beamtenrecht

Das Recht der Landes- und Kommunalbeamten

"Das vorliegende Buch richtet sich an alle, die auf Landes- oder Kommunalebene mit dem Beamtenrecht in der Praxis oder der Ausbildung befasst sind. Es gibt einen Überblick über das (länderspezifische) Beamtenrecht nach der Föderalismusreform und ist als Arbeitshilfe für Studierende, Auszubildende und Praktiker in Niedersachsen gedacht. Sie finden einen Grundriss vor, der alle wesentlichen Themen des Beamtenrechts bearbeitet und sich, soweit erforderlich, mit der Rechtsprechung und der Literatur auseinandersetzt. Eine abschließende wissenschaftliche Diskussion aller Themenbereiche ist jedoch nicht beabsichtigt. Kapitel 1 befasst sich mit den Grundbegriffen und weiteren Grundlagen. Kapitel 2 widmet sich dem Werdegang des Beamten und dem Ernennungsrecht. Das dritte Kapitel betrachtet den Beamten im Binnensystem der Verwaltung. im vierten Kapitel werden die Beendigungsgründe dargestellt. In den vorliegenden Texten wird aus Praktikabilitätsgründen...

Beamtenrecht: Altershöchstgrenzen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe in NRW verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Ansicht damit, dass die maßgeblichen Regelungen der Laufbahnverordnung, nach denen die Einstellung aufgrund des erreichten Lebensalters verweigert wer-den, gegen Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen. Zudem ist § 5 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG) vor diesem Hintergrund keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. Auszüge aus den Gründen: „…4. a) Schließlich sind für das Erfordernis einer Regelung des parlamentarischen Gesetzgebers auch die europarechtlichen Ausformungen des Verbots der Altersdiskriminierung durch die Richtlinie 2000/78/EG in den Blick zu nehmen, die konkrete...

Rechtsprechung: Beamtenrecht: "Rechtswidrigkeit der Besoldungsstufen",VG Frankfurt, 9 K 1175/11

RDas Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.08.2012 entschieden, dass: 1. Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG bewirke, 2. Diese Diskriminierung könne weder nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch nach Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, 3. Als Folge der unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und die sonstigen Re-gelungen zur Bemessung des Grundgehalts in dieser Besoldungsgruppe wegen des Vorrangs des Unionsrechts außer Anwendung bleiben müssen, 4. Ansprüche auf Nachzahlung der Besoldung aus der höchsten Stufe unterliegen lediglich der ent-sprechenden Anwendung der allgemeinen Verjährungsbestimmungen, 5....

Dienstzeugnisse bei Beamten - Auslöser für Rechtsstreitigkeiten

Dienstzeugnisse sind wichtige Arbeitsnachweise für Beamte und haben bei der Bewerbung oder im Rahmen von Beurteilungen enorme Bedeutung. Was das Arbeitszeugnis für einen Arbeitnehmer, ist das Dienstzeugnis für den Beamten: In den meisten Fällen der Nachweis und die Bewertung der Tätigkeit bei seinem früheren Dienstherrn. Nicht selten treten im Rahmen eines Dienstherrnwechsels Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Beamten und seiner früheren Behörde über die Formulierung des Zeugnisses auf. Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick für Betroffene rund um das komplexe Thema liefern. a) Arten von Zeugnissen Dienstzeugnisse...

W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig,Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10 W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14.02.2012 entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig ist. Die W Besoldung lag um 25% unter der früheren C-Besoldung. Eine Möglichkeit die Besoldung aufzubessern, bestand durch „besondere Leistungen“ in Forschung und Lehre. Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen folgendes ausgeführt: „Die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen entspricht in ihrer Gesamtkonzeption nicht den...

Mobbing im Arbeits- und Beamtenrecht. Neuerscheinung bei VPRM

Troisdorf, 22. April 2010. Mehr als jeder vierte Beschäftigte in Betrieb und Verwaltung gibt mittlerweile an, von Mobbing betroffen zu sein oder schon einmal darunter gelitten zu haben. Der neue Ratgeber von Winfried Waterkortte bietet eine übersichtliche rechtliche Bewertung und richtet sich an Führungskräfte, Arbeitnehmervertreter und auch Betroffene. Mobbing am Arbeitsplatz entsteht nicht nur im hierarchischen Verhältnis zwischen Vorgesetztem und Untergebenen sondern existiert nicht weniger häufig zwischen den Beschäftigten. Sogar Vorgesetzte leiden unter Mobbing durch einzelne Arbeitnehmer oder von Teilen der Belegschaft. Der...

Beamtenrecht - Telekom - Zuweisung eines Beamten der Besoldungsgruppe A9 zu einem Call Center der Vivento Customer Services GmbH

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 08.01.2009 (1 B 1161/08), in dem von der Kanzlei Baiker & Richter geführten Verfahren, die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (10 L 987/08) bestätigt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte mit Beschluss vom 07.07.2008 die Zuweisung eines bei der Deutschen Telekom beschäftigten Beamten zu einem Tochterunternehmen (hier: Vivento Customer Services GmbH) als nicht rechtmässig angesehen, da es sich bei der zugewiesenen Tätigkeit um keine amtsangemessene Beschäftigung gehandelt habe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat hierzu insbesondere ausgeführt,...

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