Dienstunfall

Kein Dienstunfall auf dem Klo

Verletzt sich ein Beamter in der Toilette hat er keinen Anspruch gegen den Dienstherrn auf Entschädigung Im Beamtenrecht wie auch im Arbeitsrecht ist der Beschäftigte gegen Dienstunfälle versichert. Üblicherweise zählen zu Dienstunfällen insbesondere Vorkommnisse während der Arbeitszeit. Darüber hinaus ist grundsätzlich auch der sog. Wegeunfall versichert. Über einen kuriosen Fall hatte das Verwaltungsgericht München zu entscheiden. Dort passierte der Unfall zwar in der Arbeitszeit, allerdings auf der Toilette. Der Kläger, ein Polizist, hatte sich auf der Toilette verletzt. Eine Zwischentür ist ihm aus der Hand gerutscht. Er hielt diese an der Seite fest, während die Außentür zufiel und den Mittelfinger des Mannes einklemmte. Sein Dienstherr lehnte die Übernahme der Arztkosten ab. Die Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wies das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 08.08.2013 (Az. M 12 K 13.1024). Das Gericht...

23.08.2011: | | |

VG Trier: Verletzung bei betrieblichem Fußballturnier ist Dienstunfall

Verletzt sich ein Beamter bei einem betrieblichen Fußballturnier, so stellt dies einen Dienstunfall dar, wenn das Turnier im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen dient. In einem vor kurzem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ging es um die Anerkennung einer Sportverletzung als Dienstunfall. Der Kläger war für die Deutsche Post als Paketzusteller im Raum Koblenz tätig. Bei Teilnahme am jährlichen Brief-Cup des FC Deutsche Post erlitt er im Mai 2010 bei einem Sturz einen Bänderriss in der rechten Schulter. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland lehnte den von ihm gestellten Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall ab. Das VG Trier gab dem Kläger in seinem Urteil Recht. Bei dem Fußballspiel habe es sich um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, die vom dem Dienstvorgesetzten ausdrücklich gebilligt worden sei. Das Fußballturnier sei als Projekt der...

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