Bankenaufsicht

Die Kapitalmarktaufsicht befürchtet bei den Wohnimmobilien eine Preisblase und will bei den Banken Risikopuffer anordnen

Die Bankenaufsicht will einer erwarteten Wohnimmobilienblase gegensteuern und will den Banken auferlegen, sich mit zu bildenden Kapitalpuffern auf die Marktrisiken vorzubereiten ( https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2022/pm_antizyklischer_Kapitalpuffer.html ); die Aufsicht fordert also bei den Kreditinstituten durch Aufstockung von Kapitalrücklagen ein höheres Sicherheitspolster. Die Preise bei den Wohnimmobilien sind seit längerer Zeit stark inflationär, welches auch den schleppend verlaufenden Neubau-Wohnungsmarkt durch Materialmangel erfaßt hat. Die Furcht vor einer Preisblase am Immobilienmarkt läßt auch den kaufmännisch vorsichtigen Kaufmannan an eine Risikovorsorge denken ( so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de ), da der Immobilienmarkt auch wegen hoher Nachfrage heiß zu laufen droht. Lediglich bei den Büroimmobilien hat die Nachfrage wegen der Home-Office-Perspektiven mit preismindernder...

Bankenaufsicht ermittelt gegen Weltzins wegen des Betreibens KWG-erlaubnispflichtiger Geschäfte ( § 37 Absatz 4 KWG )

Die Bankenaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite "Weltzins", angeblicher Sitz in D-60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der neu geschaffene Abs. 4 S. 1 vom Juni 2021 lautet: "Soweit und solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder feststeht, dass ein Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann die Bundesanstalt die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens oder der Firma des Unternehmens über diesen Verdacht oder diese Feststellung informieren", so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Bankenaufsicht kann für die Abwicklung des unrechtmäßig handelnden Unternehmens Weisungen erlassen und eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Ordnet die Bundesanstalt...

Bei Weltzins.de wird wegen des Betreibens KWG-erlaubnispflichtiger Geschäfte von der Bankenaufsicht ermittelt

Die Bankenaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite weltzins.de, angeblicher Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Darstellung auf der Internetseite, es handele sich bei Weltzins.de um eine Marke der Flagstone Investment Management Limited, trifft nicht zu. Darauf weist auch die Britische Finanzaufsicht (FCA, Financial Conduct Authority) auf ihrer Internetseite hin. Die Weltzins.de nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte der Webseite weltzins.de rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter...

Untersagungsverfügungen der BaFin als Sanktionen wegen Verstoß gegen Prospektgesetze oder gegen das KAGB als Fondsgesetz

Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ), so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kontrolliert den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen auch über die freien Beteiligungsmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) auch ausserhalb der Börsen unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung. Die Wertpapieraufsicht als Abteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) in Frankfurt wird unter dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz...

Wörterbuch zur Bankenaufsicht/Basel III (Deutsch/Englisch/Spanisch) in neuer Auflage verfügbar

Ende 2011 erschien die erste Auflage des dreisprachigen Standardwerks "Wörterbuch zur Bankenaufsicht/Basel III" beim BDÜ Fachverlag, einer Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). Nachdem dieses in kurzer Zeit vergriffen war, liegt nun die zweite Auflage vor. Wie seinerzeit im Vorwort versprochen, haben die Autoren Sabine Sundmacher und Juan Fernández-Nespral die zwischenzeitlich eingereichten Verbesserungsvorschläge und Hinweise der Benutzer in die Überarbeitung einfließen lassen und das Wörterbuch so zu einer noch wertvolleren Hilfe für seine Anwender gemacht. Das Fachwörterbuch...

Bankrechts-Reform und Bankenstruktur-Veränderungen gegen die europäische Bankenkrise – von Dr. Horst Siegfried Werner

Die letzte große Bankrechtsreform durch eine Novellierung des Kreditwesengesetzes stammt von 1934 nach der großen Bankenkrise aus dem Jahre 1931. Diese vor über achtzig Jahren durchgeführte große Bankrechtsreform berücksichtigte die vorangegangenen Erfahrungen aus der Bankenkrise nach der Weltwirtschaftskrise von 1929. Heute haben wir eine viel größere, europäische Bankenkrise mit globalen Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft. Die Dimension der Krise der Finanzwirtschaft ist um ein Mehrfaches größer als das Kapitalvolumen der Realwirtschaft. Ein negativer Ausgang der Bankenkrise könnte dementsprechend die weltweite...

Beteiligungskapital einwerben ohne BaFin-Genehmigung und ohne Prospektpflicht mit einem einfachen Beteiligungs-Exposé

Beteiligungskapital dient der bankenunabhängigen Unternehmens-Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Öffentliche Angebote zur Beteiligung an Unternehmen unterliegen seit dem 01. Juli 2005 grundsätzlich der Verkaufsprospekt-Pflicht. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, alle öffentlichen Beteiligungsangebote seien prospektpflichtig, bestehen jedoch die im Folgenden genannten Ausnahmen von der Prospektpflicht( also ohne BaFin-Genehmigung): Mit dem Abschnitt III a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (WVPG) - mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ - wird der Geltungsbereich...

Dr. Horst Siegfried Werner befürwortet die Trennung von Kapitalmarktaufsicht und Bankenaufsicht

Die BaFin wird entmachtet und muß voraussichtlich die Kontrolle über die Banken an die Bundesbank abgeben. Die Bankenaufsicht soll nach den Plänen der zukünftigen Koalition in Berlin allein bei der Bundesbank liegen, so wollen es die CDU/CSU und FDP. Die Aufteilung ber Bankenaufsicht zwischen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würde damit neu geordnet und geregelt werden. Ob die geplante Übertragung der BaFin-Kompetenzen auf die Bundesbank die Bankenkontrolle verbessert, muß die Zukunft erst erweisen. Es ist jedoch sachgerecht, die Kapitalmarktaufsicht und Wertpapieraufsicht einerseits...

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