Bei Weltzins.de wird wegen des Betreibens KWG-erlaubnispflichtiger Geschäfte von der Bankenaufsicht ermittelt

Die Bankenaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite weltzins.de, angeblicher Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Darstellung auf der Internetseite, es handele sich bei Weltzins.de um eine Marke der Flagstone Investment Management Limited, trifft nicht zu. Darauf weist auch die Britische Finanzaufsicht (FCA, Financial Conduct Authority) auf ihrer Internetseite hin.

Die Weltzins.de nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte der Webseite weltzins.de rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Interessenten in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Die Bankenaufsicht hat zudem Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.

Auch Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Gesellschaften zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis gem. § 32 KWG. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Interessenten in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Auch liegt mitunter der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Interessenten ebenfalls in der Datenbank für hinterlegte Prospekte überprüfen.

Sowohl die Daimler AG als auch die BaFin weisen schon seit Ende August 2021 darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für Aktien der Daimler Truck Holding AG (DTHAG) unrechtmäßig sind und weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften stammen.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.