Weltzins

Bankenaufsicht ermittelt gegen Weltzins wegen des Betreibens KWG-erlaubnispflichtiger Geschäfte ( § 37 Absatz 4 KWG )

Die Bankenaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite "Weltzins", angeblicher Sitz in D-60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der neu geschaffene Abs. 4 S. 1 vom Juni 2021 lautet: "Soweit und solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder feststeht, dass ein Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann die Bundesanstalt die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens oder der Firma des Unternehmens über diesen Verdacht oder diese Feststellung informieren", so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Bankenaufsicht kann für die Abwicklung des unrechtmäßig handelnden Unternehmens Weisungen erlassen und eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Ordnet die Bundesanstalt...

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