Kapitalmarktaufsicht

Anzeigepflichten gem. KAGB von Kapitalverwaltungsges. (KVG) unter € 100 Mio. u. im Vertrieb bei der BaFin - von Dr. jur. Werner

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) – so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de – erhielt im Jahr 2013 die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Von besonderem Interesse dieses, seit dem 22. Juli 2013 geltenden Gesetzes ist der Anwendungsbereich und welche kapitalmarktorientierten Vermögenseinheiten diesem KAGB mit Zulassungspflicht unterstehen. Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. “Investmentvermögen” im § 1 KAGB materiell bestimmt. Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr „jeder Organismus für gemeinsame...

Fehlerbekanntmachungen für einen falschen Bilanz-Lagebericht mit Bezug auf ein vergangenes Geschäftsjahr

Die Kapitalmarktaufsicht hat im Zuge ihrer gesetzlicher Prüfungsaufgaben festgestellt, dass der Lagebericht für ein Beteiligungsdunternehmen gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) fehlerhaft ist. In Bilanzkontrollverfahren prüft die Kapitalmarktaufsicht die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen mit den zugehörigen Konzern-Lageberichten. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG. Der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft wurden nicht hinreichend dargestellt, weil nicht benannt wurde, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch die Arbeiten an der Übernahme und die Finanzierung der operativen Tätigkeit einer bilanziell überschuldeten, nicht börsennotierten Gesellschaft auch den Einstieg in die Solarbranche umfasste. Vielmehr stellte sich die Gesellschaft lediglich als einen Börsenmantel dar, der nach operativem Geschäft Ausschau hält. Sie beschrieb sich...

Betrügerische Angebote von Aktien in 2022 gestiegen: Die Kapitalmarktaufsicht warnt vor vorbörslichen Aktienangeboten

Wertpapierangebote bei denen nach Zahlung keine Wertpapiere an die Interessenten geliefert werden: In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen unbekannte Personen unaufgefordert mit sogen. "cold callings" telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern aufnehmen, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen vor deren Börsengang zum Kauf anzubieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) stellt daher auf ihrer Website detaillierte Informationen zu der beschriebenen Betrugsmasche bereit. Die von den Betrügern angebotenen Aktien werden nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal. Wenn bekannte und namhafte Unternehmen - wie z.B. die Porsche AG - den Börsengang planen, weckt das bei Anlegerinnen und Anlegern häufig Interesse. Das machen sich auch Kriminelle zunutze –...

Die Kapitalmarktaufsicht ordnet gegenüber einer GmbH ein Neukundenverbot an und bestellt Sonderbeauftragten

Die Finanzmarktaufsicht bzw. die Kapitalmarktaufsicht in Deutschland betrifft die Staatsaufsicht über Marktteilnehmer des Kapitalmarktes und des Bankwesens. Diese Aufsicht wird ausgeübt von der Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht ( BaFin ) und der deutschen Bundesbank. Die Kapitalmarktaufsicht hat durch die Bafin im August 2022 gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gegenüber einer GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Gleichzeitig hat die BaFin gegenüber...

Kapitalmarktaufsicht ermittelt wegen unerlaubter Bankgeschäfte ohne Zulassung gem. § 32 KWG

Die Kapitalmarktaufischt stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die benannte GmbH keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Ferner wird klargestellt, dass die Nordic Financial Services, mit Sitz in New York und mit einer Niederlassung in Stockholm gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der BaFin liegen Informationen...

Die Kapitalmarktaufsicht warnt vor gefälschten, betrügerischen E-Mails des Absenders bafin@ok.de

Nicht nur die Kapitalmarktaufsicht hat mit betrügerischen E-Mails zu kämpfen. Immer mehr Betrüger bemächtigen sich fremder Mail-Adressen und missbrauchen fremde Namen für ihre eigenen Zwecke. Es findet für viele unbemerkt eine Identitätstäuschung statt. Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger vermeintliche E-Mails der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in denen unbekannte Personen ihre Hilfe anbieten. Allzu leicht können Mail-Adressen ausgetauscht werden und unrichtige Telefon-Nummern einprogrammiert werden. Solche Identitätstäuschungen erhalten insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich tätige...

Die Kapitalmarktaufsicht verbietet einen unerlaubt erbrachten Eigenhandel und die Drittstaateneinlagenvermittlung

Die Kapitalmarktaufsicht ordnet die Einstellung eines unerlaubt erbrachten Eigenhandels und der Drittstaateneinlagenvermittlung an Die BaFin hat einem Unternehmen in London, Großbritannien, mit Bescheid vom 08 August 2022 aufgegeben, den ohne Erlaubnis erbrachten Eigenhandel und die unerlaubte Drittstaateneinlagenvermittlung sofort einzustellen. Das Unternehmen unterhält die Internetseite ........com und bietet den Kunden Aktien aus eigenen Beständen an. Den Transaktionen legt das Unternahmen deutschsprachige „Aktienkaufverträge“ zugrunde. Die Kaufpreiszahlungen überwiesen Kunden auf Konten in Großbritannien, erhalten...

Das PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt bei den KVGen des KAGB die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. 1. 2023

Die Kapitalmarktaufsicht BaFin informiert am 04. Aug. 2022 bezüglich des KAGB darüber, dass "ab dem 1. Januar 2023 Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben wird, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen müssen, also ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten). Bis zum 31. Dezember 2022 sind sie gemäß Artikel 32 Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-Verordnung) noch von dieser Verpflichtung ausgenommen, sofern...

Die Bewertungen von Immobilien werden von der Kapitalmarktaufsicht zugunsten von Anlegern geprüft - von Dr. jur. Horst Werner

Die Bewertung von deutschen Immobilien ist im Rahmen des Kapitalmarktes gegenüber der Kapitalmarktaufsicht durch einen zeitnahen Kaufvertrag zwischen von einander unabhängigen Immobilienhändlern/-verkäufern oder durch ein Sachverständigen-Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachzuweisen. Dies gilt z.B. im Rahmen von grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 KWG, die am Kapitalmarkt BaFin-prospektfrei angeboten werden. Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzt kapitalmarktrechtlich also keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung...

Die Kapitalmarktaufsicht wird von der BaFin und der deutschen Bundesbank ausgeübt - dargestellt von Dr. jur. Horst Werner

Die Kapitalmarktaufsicht in Deutschland wird als Allfinanzaufsicht ausgeübt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als eine rechtsfähige, sich selbst finanzierende deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main ( Abteilung Kapitalmarktaufsicht ) und Bonn (Abteilung Bankenaufsicht ) und der Deutschen Bundesbank mit ihren Länderfilialen ( Landeszentralbanken ), so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). An der Aufsicht über die Kreditinstitute sind in Deutschland neben der Bundesbank also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie...

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