Bankgeschäfte

Bankgeschäfte mit falschen Beteiligungsverträgen und ohne Beachtung des KAGB sind strafbar (§ 54 KWG - Dr. jur. Horst Werner

Nur mit den kapitalmarktrechtlich zulässigen Beteiligungs- und Anlageverträgen (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) können sich Unternehmen vor der Untersagung durch die BaFin und einer Rückabwicklungs-Verfügung mit der Rückzahlung aller Anlegergelder ( Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz KWG ) und vor einer Bestrafung gem. § 54 KWG ab Euro 10.000,- Geldbuße ( bis zu 5 Jahren Gefängnis ) schützen, so Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.eigenkapitalbeschaffung.de/ ). Liegt keine Platzierungserlaubnis gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG ) oder dem Wertpapierprospektgesetz ( § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG ) vor, untersagt die BaFin das Betreiben des Einlagengeschäftes und ordnet die Abwicklung an, wenn die Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder versprechen. Es darf also außerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen...

Bankenaufsicht ermittelt gegen Weltzins wegen des Betreibens KWG-erlaubnispflichtiger Geschäfte ( § 37 Absatz 4 KWG )

Die Bankenaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite "Weltzins", angeblicher Sitz in D-60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der neu geschaffene Abs. 4 S. 1 vom Juni 2021 lautet: "Soweit und solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder feststeht, dass ein Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann die Bundesanstalt die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens oder der Firma des Unternehmens über diesen Verdacht oder diese Feststellung informieren", so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Bankenaufsicht kann für die Abwicklung des unrechtmäßig handelnden Unternehmens Weisungen erlassen und eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Ordnet die Bundesanstalt...

Bei Weltzins.de wird wegen des Betreibens KWG-erlaubnispflichtiger Geschäfte von der Bankenaufsicht ermittelt

Die Bankenaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite weltzins.de, angeblicher Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Darstellung auf der Internetseite, es handele sich bei Weltzins.de um eine Marke der Flagstone Investment Management Limited, trifft nicht zu. Darauf weist auch die Britische Finanzaufsicht (FCA, Financial Conduct Authority) auf ihrer Internetseite hin. Die Weltzins.de nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte der Webseite weltzins.de rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter...

Neuerscheinung: Ostfrieslandkrimi "Dünenflammen" von Dörte Jensen im Klarant Verlag

Start der ostfriesischen Grafensand-Trilogie: Kann Frauke Grafen das Familiengeheimnis um den rätselhaften Tod ihres Vaters lösen, oder wird auch sie das Opfer einer Intrige? In dem Ostfrieslandkrimi "Dünenflammen" von Dörte Jensen wächst Frauke Grafen bei ihrem Vater Renke an der Nordseeküste auf. Nach Renkes tödlichem Autounfall kehrt die fünfunddreißigjährige Frauke nach einer turbulenten Affäre auf das Familienanwesen Grafensand in Ostfriesland zurück. Wird ihr ein dunkles Geheimnis aus der Vergangenheit zum tödlichen Verhängnis? Zum Inhalt von "Dünenflammen": Der geheimnisvolle Tod des ostfriesischen Bankiers...

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