Die Kapitalmarktaufsicht befürchtet bei den Wohnimmobilien eine Preisblase und will bei den Banken Risikopuffer anordnen

Die Bankenaufsicht will einer erwarteten Wohnimmobilienblase gegensteuern und will den Banken auferlegen, sich mit zu bildenden Kapitalpuffern auf die Marktrisiken vorzubereiten ( https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/... ); die Aufsicht fordert also bei den Kreditinstituten durch Aufstockung von Kapitalrücklagen ein höheres Sicherheitspolster. Die Preise bei den Wohnimmobilien sind seit längerer Zeit stark inflationär, welches auch den schleppend verlaufenden Neubau-Wohnungsmarkt durch Materialmangel erfaßt hat. Die Furcht vor einer Preisblase am Immobilienmarkt läßt auch den kaufmännisch vorsichtigen Kaufmannan an eine Risikovorsorge denken ( so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de ), da der Immobilienmarkt auch wegen hoher Nachfrage heiß zu laufen droht. Lediglich bei den Büroimmobilien hat die Nachfrage wegen der Home-Office-Perspektiven mit preismindernder Wirkung nachgelassen. Zur Risikovorsorge gehört bei den Unternehmen auch die Beachtung der steigenden Zinsentwicklung an den Kreditmärkten. Hier kann der Unternehmer den drohenden strengeren Fremdkapitalanteil-Richtlinien bei den Banken mit einer Kapitalbeschaffung am freien Kapitalmarkt mit grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 Kreditwesengesetz (KWG) von privaten Anlegern ohne Prospektpflicht entgegen wirken.

"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva bei den Kreditinstituten auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf die mit Wohnimmobilien besicherten Kredite einzuführen. Derzeit liegen die Quoten jeweils bei Null Prozent. Dieser Entscheid berücksichtigt Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB). Der AFS sieht makroprudenziellen Handlungsbedarf und begrüßt das von der BaFin vorgelegte Maßnahmenpaket.

Für beide Maßnahmen wird die BaFin jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Anhörungen dazu beginnen am 12. Januar 2022 und enden am 26. Januar 2022. Beide Puffer sollen zeitnah aktiviert werden. Die Institute haben aber genügend Zeit, sich auf die Maßnahmen einzustellen; sie müssen die zusätzlichen Kapitalanforderungen erst zum 1. Februar 2023 vollständig erfüllen. Mit den beiden Kapitalpuffern werden insgesamt rund 22 Mrd. EUR an hartem Kernkapital im Bankensystem konserviert - 17 Mrd. EUR über den antizyklischen Kapitalpuffer und 5 Mrd. EUR über den sektoralen Systemrisikopuffer. Die Banken werden die Anforderungen fast vollständig aus bestehendem Überschusskapital erfüllen können. Lediglich bei wenigen Instituten ergibt sich ein zusätzlicher Kapitalbedarf in geringer Höhe.

Das Finanzsystem hat sich in der Corona-Pandemie als robust erwiesen. Jedoch haben sich Verwundbarkeiten gegenüber negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und speziell am Wohnimmobilienmarkt aufgebaut. Besonders dynamisch entwickelten sich zuletzt Preise und Kreditvergabe bei Wohnimmobilien. Den sich daraus ergebenden zunehmenden Risiken wollen die BaFin und der AFS vorbeugend entgegenwirken. „Mit diesen Kapitalpuffern tragen wir nicht nur den zyklischen Risiken Rechnung, sondern begegnen auch zielgenau den spezifischen Finanzstabilitätsrisiken am Wohnimmobilienmarkt, wo Preis- und Kreditwachstum momentan sehr stark sind“, erläutert BaFin-Präsident Mark Branson. Hauptziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend zu stärken. In schlechteren Zeiten dienen die Puffer zur Verlustabsorption, so dass eine mögliche prozyklische Einschränkung der Kreditvergabe mit negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft begrenzt werden kann.

Ergänzend zu den Kapitalmaßnahmen mahnt die Aufsicht Banken, Versicherungsunternehmen und andere Kreditgeber, angesichts der aktuellen Entwicklungen am Markt für Wohnimmobilien bei der Neukreditvergabe besonders vorsichtig zu sein. Sie erwartet eine konservative Bewertungs- und Kreditvergabepraxis, die Finanzierungen mit hohem LTV („loan-to-value“) restriktiv behandelt und eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer dauerhaft, also auch in Stressphasen, sicherstellt. Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn Zinsen steigen.

Die BaFin wird in engem Austausch mit dem Ausschuss für Finanzstabilität die Entwicklung der Kreditvergabestandards fortlaufend analysieren. Sollte sich herausstellen, dass Kreditvergabestandards übermäßig gelockert werden, kann die Aufsicht verbindliche Maßnahmen zur Kreditvergabe erlassen. So könnte sie beispielsweise gemäß § 48u Kreditwesengesetz und gemäß § 308b Versicherungsaufsichtsgesetz eine Obergrenze für den Fremdkapitalanteil bei Wohnimmobilienfinanzierungen vorgeben."