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Beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie: tristar Hotels bereits zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet

Die Zeit Verlagsgruppe hat in Kooperation mit der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu ein Ranking erstellt, bei dem das inhabergeführte Unternehmen erneut bei seinen Mitarbeitenden punkten konnte. Im Rahmen der Aktion "Most Wanted Employer 2024" stellte die Hotelgruppe wieder unter Beweis, dass das Gastgewerbe als Arbeitgeber durchaus mit sämtlichen Wirtschaftszweigen mithalten kann: "Insgesamt erreichten wir in Deutschland den Platz 37. Hier standen wir in direkter Konkurrenz mit anderen Branchen. Innerhalb der Hotellerie selbst erreichten wir erneut den ersten Platz. Offen gestanden hat das mein Team und mich sprachlos gemacht. Wir sind sehr stolz und dankbar, solch ein überragend gutes Feedback von unseren Mitarbeitenden zu erhalten. Unsere triSTARS stehen bei uns immer an erster Stelle. Das uns dies nun zum dritten Mal zu Deutschlands bestem Arbeitgeber in der Hotellerie macht, ist ein grandioser Erfolg!", so Christian Stein-Kalesky, Head...

Gehaltszufriedenheit in Deutschland: tristar Hotelgruppe als einziges Hotelunternehmen unter den Top 50

Im Rahmen einer Analyse deutscher Arbeitgeber in Kooperation mit der Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu präsentiert das SZ Institut die Top 800 Unternehmen in Deutschland. Nur zwei Hotelunternehmen schafften es in die Top 800. Die Analyse, die auf den Bewertungen und Rückmeldungen von Arbeitnehmern basiert, zeigt den Einsatz der tristar Hotelgruppe für gute Arbeitsbedingungen sowie eine faire Entlohnung. Diesen Erfolg wertet der Hotelbetreiber aus Deutschland mit seinen derzeit rund 1.200 Mitarbeitenden als das Ergebnis eines kontinuierlichen Engagements für Mitarbeiterzufriedenheit sowie einer offenen Kommunikationskultur innerhalb des Unternehmens. "Wir freuen uns sehr über diese Platzierung. Gerade in der Hotellerie ist es wichtig zu zeigen, dass auch wir in der Branche über ein attraktives Arbeitsumfeld verfügen und vor allem faire Gehälter bezahlen", so Christian Stein-Kalesky, Head of People & Culture Europe bei tristar Hotels....

Rechtsanwalt Jan Meyer über die Folgen des Kununu-Beschlusses

Jan Meyer betrachtet den OLG-Beschluss als Wendepunkt für die Rechte von Arbeitgebern in der digitalen Bewertungswelt. Heute sprechen wir mit Jan Meyer, renommierter Rechtsanwalt und Mitinhaber der spezialisierten Kanzlei Sterne-Advo. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Hamburg einen wegweisenden Beschluss zur Offenlegung der Identität von Bewertenden auf Plattformen wie Kununu gefällt, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für die Online-Bewertungskultur und die Rechte von Arbeitgebern im digitalen Raum haben. Wir sprechen mit Herrn Meyer über die Reaktionen von Kununu auf den Beschluss, die möglichen Auswirkungen auf andere Plattformen und die Rolle spezialisierter Anwaltskanzleien in diesem neuen rechtlichen Kontext. _Herr Meyer, wie bewerten Sie die Reaktion von Kununu auf den Beschluss des OLG Hamburg und die Aussage, der Beschluss sei "abwegig und falsch"?_ Kununu will offenbar...

kununu: Auszeichnung als Top Company 2024 für Personaldienstleister DIEPA

4,4 Punkte-Bewertung liegt weit über dem Branchendurchschnitt Der Personaldienstleister DIEPA hat von kununu die Auszeichnung als "Top Company 2024" erhalten. Basis dafür bilden die 353 Bewertungen von Mitarbeitern und Bewerbern mit einem Durchschnittswert von 4,4 Punkten - ein Score, welcher weit über dem Durchschnitt der Branche im Bereich Personalwesen und -beschaffung von 3,8 Punkten liegt. 91 Prozent haben DIEPA in ihren Bewertungen sogar weiterempfohlen, ebenfalls ein deutlich höherer Wert als üblich. Die DIEPA GmbH hat sich auf Personalberatung, Personalbeschaffung und Personalvermittlung spezialisiert. Das Unternehmen...

tristar Hotels erneut mehrfach als vorbildlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Das Unternehmen setzt bereits seit Jahren auf eine nachhaltige Firmenkultur, die nun auch die Mitarbeitenden honorieren: tristar Hotels erhalten für ihr Engagement gleich vier Preise. Die Auszeichnungen für den Hotelbetreiber aus Deutschland mit seinen derzeit 44 Hotels in Europa basieren vor allem auf den Bewertungen der rund 1.200 Mitarbeitenden selbst. Beispielsweise eine anonym durchgeführte Umfrage und damit zeitgleich eingereichte Nominierung für "Great Place to Work" mit anschließender Ehrung würdigen die einzelnen Hotels sowie die Betriebsgesellschaft als innovativen Arbeitgeber. Darüber hinaus erhielt tristar Hotels...

tristar Hotels sind zum zweiten Mal in Folge beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie

Das Ranking wurde von der Zeit Verlagsgruppe in Kooperation mit der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu erstellt. Das inhabergeführte Unternehmen wurde nun erneut ausgezeichnet. Most Wanted Employer 2023: In der Kategorie "Freizeit & Kultur" erreichten die tristar Hotels den zweiten Platz direkt hinter der Sport Alliance GmbH. Somit ist die Hotelgruppe wieder der beliebteste Arbeitgeber in der Hotellerie. Der Franchisenehmer arbeitet mit weltweit führenden Hotelgruppen wie IHG Hotels & Resorts, Hilton Worldwide, Accor und Marriott zusammen. Mit derzeit 40 Hotelbetrieben in Europa setzt das Unternehmen bereits seit Jahren auf...

HFG Gruppe zum zweiten Mal in Folge "Top-Arbeitgeber Mittelstand"

Die HFG Gruppe gehört zu den "Top-Arbeitgebern im Mittelstand". Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Wirtschaftsmagazins FOCUS Business in Zusammenarbeit mit kununu.com. Bereits zum wiederholten Mal gehört die HFG Gruppe, der Spezialist für Langzeitinkasso, zu den "Top-Arbeitgebern im Mittelstand". Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Wirtschaftsmagazins FOCUS Business in Zusammenarbeit mit kununu.com, dem Arbeitgeberbewertungsportal für Angestellte, Auszubildende und Bewerber. Die Studie untersucht, welche mittelständischen Unternehmen ihren MitarbeiterInnen ein hervorragendes Arbeitsumfeld und beste...

TechDivision wird erneut als "TOP Arbeitgeber Mittelstand" ausgezeichnet

Der IT-Dienstleister TechDivision wird von FOCUS Business zum vierten Mal in Folge als TOP Arbeitgeber im Mittelstand ausgezeichnet und erreicht in der Kategorie Internet sogar Platz 3. Kolbermoor, 26.11.2020: Seit 2018 zeichnet Focus-Business die Top-Arbeitgeber des Mittelstands aus. Für die Ermittlung der Rangliste der Mittelständler arbeitet das Magazin eng mit kununu.com, dem Arbeitgeberbewertungsportal für Mitarbeiter, Auszubildende und Bewerber zusammen. Daher basiert das Ranking auf dem Feedback der Mitarbeiter, wodurch entsprechende Aussagekraft gewährleistet wird. Der IT-Dienstleister TechDivision wird zum vierten Mal...

Studie zu Arbeitgeberbewertungsportalen: Wie groß ist der Einfluss auf die Personalgewinnung von Unternehmen?

Berlin, 4. September 2018 – Portale wie kununu oder Glassdoor, auf denen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern bewertet werden, sind in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil der Online-Welt geworden. Alleine auf kununu sind aktuell rund 2,7 Millionen Bewertungen zu mehr als 700.000 Unternehmen zu finden. Aber welchen Einfluss haben die Arbeitgeber-Bewertungsplattformen auf das Recruiting von Unternehmen? Diese Fragen haben sich die Berliner Experten für Personalmarktforschung von index Research zum Anlass für eine Umfrage unter rekrutierenden Unternehmen genommen. Der Studienreport ist kostenlos unter www.index-research.de/studie-arbeitgeberbewertung-und-recruiting...

LV 1871 als Toparbeitgeber ausgezeichnet

Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu hat die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) als Open Company und Top Company ausgezeichnet. Die beiden Gütesiegel erhält der Versicherer für seinen proaktiven Umgang mit der Plattform und als gut bewerteter Arbeitgeber. Die LV 1871 gehört damit zu dem einen Prozent der Unternehmen auf Kununu, die sich Open Company nennen dürfen. In dem Unternehmen wird Offenheit gelebt. Nur sechs Prozent der Unternehmen auf Kununu bekommen die Auszeichnung Top Company. Altersversorgung und Gesundheitskurse Das heißt: Der Arbeitgeber sorgt sich um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter...

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