WohnSparVertrag

WKZ Wohnkompetenzzentren: Lohnt die „Reform“ der Riesterrente

Grundlegende Probleme bleiben trotz verbesserter Voraussetzungen bestehen Ludwigsburg, 16.03.2017. „Mit rund 16 Millionen Verträgen könnte man die Riesterrente als Verkaufserfolg bezeichnen. Die Frage ist nur, ob sie sich auch für die Sparer rechnet“, hinterfragt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. In der Tat. Viele Fachleute haben für die Riesterrente nur Geringschätzung über: zu teuer, zu kompliziert, kaum Rendite. Daran würde auch nichts ändern, wenn die Bundesregierung nun plant, die Voraussetzungen zu verbessern. So soll nach ersten Plänen die staatliche Zulage von 154 auf 165 Euro pro Person und Jahr angehoben werden. Gleichzeitig plant man einem Freibetrag von bis zu 202 Euro je Monat. „Doch hilft das wirklich?“, fragt sich der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Fakt ist: Der überwiegende Teil der Riesterrenten ist in der Hand der Versicherungswirtschaft. Die hat zwar seit einigen Jahren mit Nettoabgängen...

WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

Viele Bausparer dürften betroffen sein Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die...

WKZ Wohnkompetenzzentren: Alternativen zum Bausparvertrag sind zwingend

Bausparkassen kündigen weiter gut verzinste Altverträge Ludwigsburg, 21.02.2017. „Die Bausparkassen behalten ihren eingeschlagenen Kurs bei und kündigen weiterhin sogenannte Altverträge. Das sind solche Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen gewandelt werden könnten und noch nicht vollständig angezahlt sind“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Bereits im letzten Jahr hatte dies zu Rechtsstreitigkeiten geführt, beispielsweise zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen möglich seien, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart wären. Auch andere Kläger sind bereits an Bausparkassen oder Banken gescheitert. „Damit wälzen die Bausparkassen ihre Altprobleme hoher Zinszusagen jetzt ab, da in einem Finanzmarktumfeld wie derzeit, keine sicheren hohen Zinseinnahmen mehr erzielt werden können“,...

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