Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand verklagt Vater

31.01.2014, München/Wolfsburg. Vor rund zwei Dutzend Zuschauern und Pressevertretern diverser Medien fand am vergangenen Montag vor dem Landgericht München I die mündliche Verhandlung wegen Unterlassung gegen den Vater Stefan W. statt. Viel Aufmerksamkeit Klägerin ist eine Rechtsanwältin aus München, die als Verfahrensbeistand eines dreijährigen Kindes –als so genannte Anwältin des Kindes– vom Gericht in einem familiengerichtlichen Verfahren bestellt wurde, in welchem auch der Vater und die Mutter des Kindes beteiligt sind. Das Verfahren erfahre, so stellte der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Zeller zu Beginn der Verhandlung fest, "überraschend viel Aufmerksamkeit." Er sei sich jedoch nicht sicher, egal was verhandelt werde, ob man in diesem Verfahren den Zielen des Vaters näherkomme. Die Fachanwältin für Familienrecht verlangt von dem beklagten Vater unter anderem, es zu unterlassen auf seiner Internetseite http://www.familiengerichts-schan.de...

Offener Brief an Verfahrensbeistand und Pfarrer i.R. Herrn Thomas Miekley, Aufforderung zur Stellungnahme

Aufforderung zur Stellungnahme, Frist 17.12.2013 Sehr geehrter Herr Verfahrensbeistand Diplom-Theologe Pfarrer i.R. Thomas Miekley, Sie gehen mit dem guten Namen des VAK (Verband Anwalt des Kindes e.V.) hausieren. Zusätzlich zu Ihren strafrechtlich relevanten Verfehlungen im Fall des fünfjährigen Mädchens Nina Veronika, wegen denen gegen Sie ermittelt wird, ist nun bekanntgeworden, dass Sie Geschäftsstellen der Landesverbände des VAK e.V. Mitgliederlisten samt Adressen aktiv und vorsätzlich vorenthalten haben sollen, um damit zu verhindern, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden anderer Landesverbände generiert werden können und damit deren Position zu schwächen. Zudem sollen Sie Abstimmungen von VAK-Vereinsmitgliedern im Eigeninteresse verhindert haben, als Sie bemerkten, dass diese Abstimmungen nicht in Ihrem Sinne laufen würden. Die Liste ließe sich fortsetzen. Ihr Verhalten könnte man als satzungswidrig und...

Offener Brief an Verfahrensbeistand und Pfarrer i.R. Herrn Thomas Miekley

Sehr geehrter Herr Verfahrensbeistand, Diplom-Theologe, Pfarrer i.R. Thomas Miekley, andere und ich sind der Meinung, dass es dem VAK (Verband Anwalt des Kindes e.V.), welcher einen guten Ruf genießt, nicht länger zuzumuten ist, eine Person wie Sie als ordentliches Mitglied -geschweige denn als Vorstandsmitglied in spe- in den eigenen Reihen zu haben. Sie reichen unbeteiligten Dritten stundenlang weitreichende Informationen über laufende Verfahren, mit intimsten Details über die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse des Kindes und die höchstpersönlichen Lebensumstände von Mutter und Vater aus. Sie verstoßen damit massiv gegen Ihre Verpflichtungen zur Verschwiegenheit sowie gegen Datenschutzbestimmungen. Besonders schwer wiegen Ihre Handlungen, da Sie Ihre Behauptungen zudem mit wissentlich falschen und ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen verschneiden. Sie ergreifen in familiengerichtlichen Verfahren nicht wie gesetzlich verankert...

Abends ein Joint und das Jugendamt von Münster ist dein Freund?

"Auch hat mein Sohn bei mir angeblich keine Struktur. Leider weiß die Behörde, dass das nicht stimmt, ist aber immer ein gutes Argument, um sein eigenes Ziel durchzusetzen", schreibt mir eine Mutter, die nach ihren eigenen Angaben nach Luxemburg geflüchtet ist, um sich vor einem deutschen Jugendamt zu schützen. Einen ähnlichen Vorwurf muss sich zurzeit auch eine Mutter aus Münster gefallen lassen. Der Verfahrensbeistand ihrer beiden Kinder schreibt am 10. Dezember 2010 an das Oberlandesgericht von Hamm: "Die Kindesmutter zeigt nach wie vor keine Einsicht in die Bedürfnisse ihrer Kinder nach Ruhe und Entwicklung in einem stabilen...

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