GASAG-Klagen: Weitere Erfolge in der Berufungsinstanz zeichnen sich ab – Jetzt Ansprüche geltend machen, da Verjährung droht!

Ende des Kalenderjahres 2010 verjähren die Rückforderungsansprüche der GASAG-Sondertarifkunden für Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2006. Von über 300.000 betroffenen Sondertarifkunden haben bislang lediglich 900 ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht. Den Sondertarifkunden der GASAG-Sondertarifverträge „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ bleibt nur noch bis Ende dieses Jahres Zeit, ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Nicht nur der Bundesgerichtshof hat dieses Jahr mit seinem am 14. Juli 2010 verkündeten Urteil (BGH VIII ZR 246/08) den Weg für die Rückforderung überzahlter Gastarife geebnet. Auch die Amtsgerichte haben den Rückforderungsansprüchen in den letzten Monaten überwiegend stattgegeben. Gegen eine Reihe von Urteilen hat die GASAG Berufung eingelegt. Aber auch hier zeichnet sich derzeit ab, dass die Kunden siegen werden.

Das Landgericht Berlin hat als Berufungsinstanz mit Beschluss vom 7. Oktober 2010 der GASAG den Hinweis erteilt, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung der GASAG zurückzuweisen. Die Kammer verwies im Wesentlichen auf die Ausführungen des Amtsgerichts Mitte und begründete dies in Ergänzung mit dem Hinweis auf die Grundsätze der Vertragsfreiheit sowie auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Die Gerichte haben somit die Weichen für die Sondertarifkunden gestellt. Die Verbraucher können damit ihre überzahlten Beträge von ca. EUR 0,01 für je eine Kilowattstunde zurückfordern. Dies kann im Einzelfall je Haushalt zwischen EUR 100,00 und EUR 1.000,00 betragen.

Die GASAG betont immer wieder, dass freiwillige Zahlungen von ihr nicht zu erwarten sein werden. Zuletzt äußerte sich der ein Sprecher der GASAG nach der Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteiles: "Kunden, die meinen, einen Anspruch zu haben, müssen ihn individuell geltend machen."

Dies bedeutet, dass auch nur derjenige Kunde die überzahlten Beträge zurückerstattet bekommt, der bis zum Ende dieses Jahres einen Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben hat.

Die Strategie der GASAG läuft auf eine einfache Rechnung hinaus. Da von 300.000 betroffenen Sondertarifkunden bislang lediglich 900 ihre Forderung geltend gemacht haben, werden über 299.000 Haushalte leer ausgehen. Für die GASAG bedeutet dies eine Einsparung von ca. 90 Millionen Euro. Dem Geschäftsbericht 2009 der GASAG ist zu entnehmen, dass sie 2009 langfristige Rückstellungen in Höhe von EUR 111,66 Millionen, kurzfristige Rückstellungen in Höhe von EUR 68,95 Millionen gebildet und einen Überschuss von ca. EUR 90 Millionen erwirtschaftet hat.

Die Höhe der Einsparung entspricht nahezu dem erwirtschafteten Überschuss, so dass die GASAG bei Berücksichtigung der Rückstellungen ohne Weiteres in der Lage wäre, die Forderungen gegenüber allen Sondertarifkunden auszugleichen.

Die Zeit läuft jedoch für die GASAG. Nach dem 31. Dezember 2010 hat die GASAG die Möglichkeit, gegenüber Rückforderungsansprüchen der Kunden die Einrede der Verjährung zu erheben und jegliche Leistung für diesen Zeitraum dauerhaft zu verweigern.

Bevor die Ansprüche verjähren, können wir nur jedem betroffenen Sondertarifkunden dringend anraten, sich umgehend von einem fachkundigen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.

Sollten auch Sie betroffener Tarifkunde sein, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen ab sofort unter 0 30 - 34 90 27 63 telefonisch zur Verfügung. Wir haben bereits eine Vielzahl von GASAG-Kunden vor den Berliner Gerichten vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Vertretung ankommt.


Über RA Marcus Kreuzinger