Verbraucherzentrale Berlin

GASAG: Keine freiwilligen Entschädigungen für Verbraucher – Verbraucherschutzsenatorin Lompscher rät zur Klage gegen die GASAG

Auf der am 8. Dezember 2010 stattgefundenen Pressekonferenz wurde zwischen der GASAG und dem Land Berlin die 4. Klimaschutzvereinbarung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unterzeichnet. Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, stellte hierbei die Einsparungen der letzten Jahre, aber auch die ehrgeizigen Ziele für die Zukunft in den Vordergrund. Der GASAG-Vorstand betonte in diesem Zusammenhang, dass die GASAG künftig ihre Aktivitäten auf die Steigerung der Energieeffizienz durch Heizungsmodernisierung und den Ausbau erneuerbarer Energien lege. Zur Modernisierung der Heizungsanlagen wird die GASAG Investitionsmittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung stellen. Im Rahmen der üblichen Fragerunde gab der Journalist des Berliner Kuriers, Gerhard Lehrke, zu bedenken, dass im Zuge unwirksamer AGB-Klauseln Verbrauchern Rückforderungsansprüche zuständen. Er stellte dem GASAG-Vorstand die Frage, ob...

GASAG: Forderungen aus Preiserhöhungen für „Aktiv“, „Vario“, „Fix“ und „Profi“ verjähren zum 31.12.2010! – Wer kann wie klagen?

„So verklagen Sie die Gasag!“ lautete am Samstag, 4. Dezember 2010, die Schlagzeile des Berliner Kurier auf der Titelseite. In dem dazugehörigen Artikel in der Printausgabe konnte konnten die Verbraucher detailliert nachlesen, welcher Verbraucher anspruchsberechtigt ist und wie er seine Klageforderung errechnet. Wer die Printausgabe des Berliner Kurier nicht vorliegen hat, kann dies nochmals hier nachlesen. Am 6. Dezember 2010 berichtete auch die TAZ über die hohe Anzahl betroffener GASAG-Kunden und die damit verbundenen Rückforderungsansprüche der Kunden gegenüber der GASAG aus Überzahlungen in den Jahren 2005 und 2006. Diesem Bericht schloss sich die Bild-Zeitung in ihrer Printausgabe vom 7. Dezember 2010 (Seite 10) an, die den betroffenen Tarifkunden in ihrem Artikel ebenfalls eine Anleitung für die Vorgehensweise zur Geltendmachung der Forderung mitgab. Der Berliner Kurier konnte es in seinem Artikel nicht treffender formulieren:...

GASAG: Ansprüche gegen die GASAG verjähren zum Jahresende!

In weiteren Berufungsverfahren konnten Sondertarifkunden der GASAG aufgrund der unwirksamen Preisanpassungsklausel erfolgreich ihre Ansprüche auf Rückzahlung von Überzahlungen durchsetzen. Auch wenn die GASAG nun eine Vielzahl von Prozessen verliert, bedeutet dies nicht, dass die übrigen Sondertarifkunden der Tarife „Aktiv“, „Vario“ „Fix“ oder „Profi“ hiervon profitieren, denn die GASAG wird freiwillig keine Rückzahlungen leisten. Ein Sprecher der GASAG formulierte dies kürzlich so: "Kunden, die meinen, einen Anspruch zu haben, müssen ihn individuell geltend machen." Es gilt also auch hier der Grundsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Dies bedeutet, dass jeder GASAG-Kunde einzeln vor Gericht ziehen muss, um sein Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat Ende Oktober auf ihrer Homepage eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben, in der sie die Verbraucher zur Geltendmachung ihrer Forderung...

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