unwirksame Preisanpassungsklausel

GASAG: Keine freiwilligen Entschädigungen für Verbraucher – Verbraucherschutzsenatorin Lompscher rät zur Klage gegen die GASAG

Auf der am 8. Dezember 2010 stattgefundenen Pressekonferenz wurde zwischen der GASAG und dem Land Berlin die 4. Klimaschutzvereinbarung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unterzeichnet. Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, stellte hierbei die Einsparungen der letzten Jahre, aber auch die ehrgeizigen Ziele für die Zukunft in den Vordergrund. Der GASAG-Vorstand betonte in diesem Zusammenhang, dass die GASAG künftig ihre Aktivitäten auf die Steigerung der Energieeffizienz durch Heizungsmodernisierung und den Ausbau erneuerbarer Energien lege. Zur Modernisierung der Heizungsanlagen wird die GASAG Investitionsmittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung stellen. Im Rahmen der üblichen Fragerunde gab der Journalist des Berliner Kuriers, Gerhard Lehrke, zu bedenken, dass im Zuge unwirksamer AGB-Klauseln Verbrauchern Rückforderungsansprüche zuständen. Er stellte dem GASAG-Vorstand die Frage, ob...

GASAG: Forderungen aus Preiserhöhungen für „Aktiv“, „Vario“, „Fix“ und „Profi“ verjähren zum 31.12.2010! – Wer kann wie klagen?

„So verklagen Sie die Gasag!“ lautete am Samstag, 4. Dezember 2010, die Schlagzeile des Berliner Kurier auf der Titelseite. In dem dazugehörigen Artikel in der Printausgabe konnte konnten die Verbraucher detailliert nachlesen, welcher Verbraucher anspruchsberechtigt ist und wie er seine Klageforderung errechnet. Wer die Printausgabe des Berliner Kurier nicht vorliegen hat, kann dies nochmals hier nachlesen. Am 6. Dezember 2010 berichtete auch die TAZ über die hohe Anzahl betroffener GASAG-Kunden und die damit verbundenen Rückforderungsansprüche der Kunden gegenüber der GASAG aus Überzahlungen in den Jahren 2005 und 2006. Diesem Bericht schloss sich die Bild-Zeitung in ihrer Printausgabe vom 7. Dezember 2010 (Seite 10) an, die den betroffenen Tarifkunden in ihrem Artikel ebenfalls eine Anleitung für die Vorgehensweise zur Geltendmachung der Forderung mitgab. Der Berliner Kurier konnte es in seinem Artikel nicht treffender formulieren:...

GASAG: Ansprüche gegen die GASAG verjähren zum Jahresende!

In weiteren Berufungsverfahren konnten Sondertarifkunden der GASAG aufgrund der unwirksamen Preisanpassungsklausel erfolgreich ihre Ansprüche auf Rückzahlung von Überzahlungen durchsetzen. Auch wenn die GASAG nun eine Vielzahl von Prozessen verliert, bedeutet dies nicht, dass die übrigen Sondertarifkunden der Tarife „Aktiv“, „Vario“ „Fix“ oder „Profi“ hiervon profitieren, denn die GASAG wird freiwillig keine Rückzahlungen leisten. Ein Sprecher der GASAG formulierte dies kürzlich so: "Kunden, die meinen, einen Anspruch zu haben, müssen ihn individuell geltend machen." Es gilt also auch hier der Grundsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Dies bedeutet, dass jeder GASAG-Kunde einzeln vor Gericht ziehen muss, um sein Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat Ende Oktober auf ihrer Homepage eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben, in der sie die Verbraucher zur Geltendmachung ihrer Forderung...

GASAG-Klagen: Weitere Erfolge in der Berufungsinstanz zeichnen sich ab – Jetzt Ansprüche geltend machen, da Verjährung droht!

Ende des Kalenderjahres 2010 verjähren die Rückforderungsansprüche der GASAG-Sondertarifkunden für Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2006. Von über 300.000 betroffenen Sondertarifkunden haben bislang lediglich 900 ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht. Den Sondertarifkunden der GASAG-Sondertarifverträge „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ bleibt nur noch bis Ende dieses Jahres Zeit, ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. Nicht nur der Bundesgerichtshof hat dieses Jahr mit seinem am 14. Juli 2010 verkündeten Urteil (BGH VIII ZR 246/08) den Weg für die Rückforderung überzahlter Gastarife geebnet. Auch...

Amtsgericht Berlin-Mitte: GASAG im Streit um Gaspreise (Sondertarifverträge) zur Rückzahlung verurteilt

Trotz eines am 15. Juli 2009 ergangenen Urteils des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 225/07), in dem der Bundesgerichtshof eine Preisanpassungsklausel der GASAG für unwirksam erklärte, hat die GASAG in mehreren Presseerklärungen den Rückzahlungsforderungen von rund 350.000 betroffenen Sondertarifkunden eine Absage erklärt. Auch in den gerichtlichen Verfahren ist die GASAG von ihrer Verteidigungsstrategie nicht abrückt, sondern hält entsprechend ihrer Pressemitteilungen daran fest, dass den Kunden keine Rückforderungsansprüche zuständen, da die Gaspreiserhöhungen im Sinne von § 315 BGB angemessen waren. Wir vertreten bereits...

Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung. Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren. Die 180 Kläger schlossen spätestens im September 2004 mit...

Inhalt abgleichen