Widerrufsjoker

Der Widerrufsjoker - Widerruf von Kredit und Darlehen

Der Widerruf eines Kredits kann für private Verbraucher eine Ersparnis von vielen Tausend Euro bedeuten. Seit 2012 kam der Begriff „Widerrufsjoker“ in die Medien im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen. Bereits viele tausend Verbaucher konnten in Deutschland in der Folge vom Widerrufsjoker profitieren. Doch nicht nur Immobiliendarlehen können widerrufen werden, sondern auch andere Vertragstypen – dies wurde schon mehrfach durch Gerichte bestätigt. Wofür Widerrufsjoker? Der Widerruf hat insbesondere im Vergleich zu einer Kündigung zahlreiche Vorteile. Mit dem Widerrufsjoker können Verbraucher in vielen Verträgen fünfstellig profitieren. Über 200 Millionen Verträge sind in Deutschland betroffen, die mittels Widerrufsjoker angegangen werden können. Klingt zu schön um wahr sein? Ja, stimmt aber trotzdem! Wie funktioniert der Widerrufsjoker? Wurde ein Verbraucher unzureichend über sein Widerrufsrecht vom Vertragspartner...

Bilanz: Ein halbes Jahr Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Am 21.03.2016 trat das Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Nun ziehen wir Bilanz. Wir haben im Vorfeld und auch anschließend immer wieder über die Veränderungen aufgeklärt, die Neuerungen erläutert und nützliche Tipps zum Widerruf gegeben. Es folgt eine Bilanz. Der verfallene Widerrufsjoker: Der vermutlich bekannteste Bereich der Umsetzung der Richtlinie ist die Aufhebung des Widerrufsjokers. Bislang war es Verbrauchern möglich, den Darlehensvertrag zu widerrufen - und zwar auch nach Fristablauf. Voraussetzung war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hatte zur Folge, dass die Widerrufsfrist von zumeist 14 tagen nicht einsetzte und Verbraucher ihre Verträge jederzeit widerrufen konnten. Dem hat die Bundesregierung nun einen Riegel vorgeschoben: Seit dem 21.06.2016 können Verbraucher ihre Darlehensverträge nur noch maximal 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss widerrufen - egal ob fehlerhaft belehrt oder...

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern: Ein Leitfaden

Erfahren Sie, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss und wie man sie zurückfordert, wenn sie zu Unrecht gezahlt wurde! Sie haben Ihren Darlehensvertrag gekündigt und mussten eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen? Das muss nicht sein! In vielen Fällen fordern die Banken zu Unrecht eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wir stellen Ihnen einen Leitfaden zur Verfügung, der Ihnen dabei helfen soll, herauszufinden, ob Sie unrechtmäßigerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten und wie Sie diese zurückerhalten. Banken fordern Vorfälligkeitsentschädigungen: Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn das Darlehen außerplanmäßig und frühzeitig zurückgezahlt wird. Aktuell ist das Thema von besonderem Interesse, da die Niedrigzinsphase dazu führt, dass viele Verbraucher ihren Kredit umschulden möchten. Bei dieser Umschuldung kommt es zu einer frühzeitigen Rückzahlung des...

proConcept AG zu Lebensversicherungen: Insolvenzen nicht ausgeschlossen

LV-Doktor: Angst vor Altersarmut 16.06.2016, Zug/Halle: Das Horrorszenario der Altersarmut treibt die Deutschen um, wie die proConcept AG und deren angegliedertes Netzwerk LV-Doktor stetig bei ihrer täglichen Arbeit erleben. Dass selbst Abschlüsse einer vorsorglichen Lebensversicherung diese Befürchtungen nicht beheben, belegen die andauernden negativen Entwicklungen der Zinsmärkte. Die Ratingagentur Moody´s hält in ihrer beurteilenden Prognose nun sogar Insolvenzen schwächerer Versicherer für möglich. LV-Doktor sieht Studie von Moody´s mit Sorge In ihrer aktuellen Studie warnt die Ratingagentur Moody´s vor Risiken...

proConcept AG: 88.000 Euro Nachzahlung von Standard Life an Basketball-Profi

LV-Doktor wieder einmal sehr erfolgreich 05.04.2016, Zug/Halle: Dass sich das Wehren gegen Versicherungsgesellschaften lohnt, beweist ein Fall, den die proConcept AG und deren Anwälte aus dem Netzwerk LV-Doktor jüngst zu einem erfolgreichen Abschluss brachten. Dabei ging es um die Kündigung einer Lebensversicherung und die darauffolgende Auszahlungssumme der Versicherung, die viel zu gering war. Der Kunde, ein prominenter Basketballsportler, ließ sich das zu Recht nicht gefallen. LV-Doktor begleitet geprellten Versicherungskunden Herr T. ist ehemaliger Basketball-Nationalspieler und noch heute für seinen fairen Sportsgeist...

proConcept AG: 9 Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung

LV Doktor: Jetzt von den Policen trennen Zug, 29.12.2015. Der Bund der Versicherten und das Handelsblatt vertreten die Auffassung, dass die klassische Lebensversicherung ausgedient hat. Trotzdem scheuen sich viele Kunden vorzeitig ihre LV zu kündigen. „Jahrzehntelang hat man Verbraucher davor gewarnt vorzeitig aus ihren Verträgen wegen drohender hoher Verluste auszusteigen. Doch können durch professionelle Kündigung mittels einem spezialisierten Anwalt die Chancen erheblich steigen alle eigezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu erhalten“, so Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Verbraucherschutzprojekt...

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