Der Widerrufsjoker - Widerruf von Kredit und Darlehen

Der Widerruf eines Kredits kann für private Verbraucher eine Ersparnis von vielen Tausend Euro bedeuten. Seit 2012 kam der Begriff „Widerrufsjoker“ in die Medien im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen.

Bereits viele tausend Verbaucher konnten in Deutschland in der Folge vom Widerrufsjoker profitieren.
Doch nicht nur Immobiliendarlehen können widerrufen werden, sondern auch andere Vertragstypen – dies wurde schon mehrfach durch Gerichte bestätigt.

Wofür Widerrufsjoker?

Der Widerruf hat insbesondere im Vergleich zu einer Kündigung zahlreiche Vorteile. Mit dem Widerrufsjoker können Verbraucher in vielen Verträgen fünfstellig profitieren.
Über 200 Millionen Verträge sind in Deutschland betroffen, die mittels Widerrufsjoker angegangen werden können. Klingt zu schön um wahr sein? Ja, stimmt aber trotzdem!

Wie funktioniert der Widerrufsjoker?

Wurde ein Verbraucher unzureichend über sein Widerrufsrecht vom Vertragspartner belehrt, kann er den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung des betroffenen Vertrages.

In der Folge sind alle Leistungen zurück zu gewähren inklusive gezogener Nutzungen. Zudem muss der Vertrag vom Verbraucher künftig nicht mehr bedient werden. Ein oftmals entscheidender weiterer Vorteil besteht darin, dass der Verbraucher im Gegensatz zum Fall der Kündigung keine Wertabschläge oder zu zahlende Entschädigungen bei der Vertragslösung hinnehmen muss. Zudem kann der Verbraucher Geldersatz für Nutzungen erhalten, die der Vertragspartner mit den Leistungen des Verbrauchers während der Laufzeit gezogen hat.
Gibt es Einschränkungen für die Nutzung des Widerrufsjokers?

Bei Immobiliendarlehen, die seit 07/2010 abgeschlossen wurden (Neuverträge) greift der Widerrufsjoker nach wie vor. Immobiliendarlehen, die vor 07/2010 abgeschlossen wurden, können hingegen nur noch erfolgreich durch Widerruf angegangen werden, wenn der Widerruf bereits vor dem 21.06.2016 erklärt worden ist.

Ein Autokredit oder Leasingvertrag kann widerrufen werden, soweit der Vertrag seit 11/2002 abgeschlossen wurde.
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung können mittels Widerspruch angefochten werden, soweit die Police die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden.

Bei allen Verträgen ist es grundsätzlich nicht relevant, ob die Verträge noch laufen oder bereits gekündigt und abgewickelt sind. Der Widerruf ist auch bei bereits abgewickelten Verträgen möglich.

Abgasskandal und Diesel-Fahrverbot: Chance der doppelten Vertragslösung durch Widerrufsjoker!

Im Zusammenhang mit dem weltweiten Abgasskandal und drohenden Diesel-Fahrverboten kommt dem Widerrufsjoker seit einiger Zeit zunehmende Bedeutung zu. Dies liegt daran, dass in vielen Fällen der das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeugkaufvertrag und der das Fahrzeug finanzierende Autokredit sog. verbundene Verträge darstellen. Bei verbundenen Verträgen schlägt der Widerruf des Darlehens auf den verbundenen Kaufvertrag durch.

In der Folge können Darlehen und verbundener Kaufvertrag gleichzeitig rückabgewickelt werden. Das hat den enormen Vorteil auf Beweislastebene, dass sich ein betroffener Käufer von seinem Schummel-Diesel finanziell sehr lukrativ lösen kann, auch wenn der Autohersteller einen Betrug noch versucht zu vertuschen und noch nicht zugibt. Denn beim Ansatz des Widerrufsjokers kommt es nur darauf an, ob ein Fehler in der Widerrufsbelehrung des Kredits vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist und der Kauf mit dem Finanzierungsvertrag verbunden ist, kann es dahinstehen, ob der Betrug beim Schummel-Diesel beweisbar ist oder nicht. Im Ergebnis kann der Verbraucher beide Verträge erfolgreich rückabwickeln.

Was ist Verbrauchern jetzt zu raten?

Wenn Sie teure Immobiliendarlehen, Leasingverträge oder Autokredite bedienen oder bedient haben, unrentable Lebens- oder Rentenversicherung zu Ihren „Sparanlagen“ zählen bzw. zählten oder Sie die Folgen des Abgasskandals nicht tatenlos hinnehmen wollen, sollten Sie jetzt handeln, denn es gibt ein probates höchst wirksames Mittel für Verbraucher, um sich bei diesen Verträgen schadlos zu halten und sogar zu profitieren: Der Widerrufsjoker!