Widerrufsbelehrung

Multi-Invest Sachwerte GmbH stellt sich erfolgreich Prüfung

Im Finanzsektor steht das solide unternehmerische Handeln besonders häufig auf dem Prüfstand, denn Anleger wollen ihr Erspartes in die Hände vertrauenswürdiger Partner legen. Die Multi-Invest Sachwerte GmbH hat diese Prüfung erneut fehlerfrei bestanden. Sparpläne auf der Grundlage von Sachwerten erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit, kommen sie doch der deutschen Vorliebe für die Rücklagenbildung ebenso entgegen wie der zunehmenden Präferenz der Anleger für solide Realwerte. Der Finanzdienstleister Multi-Invest Sachwerte GmbH aus Eschborn hat sich im Bereich der Investments in Edelmetalle, Diamanten und Seltene Erden einen Namen gemacht und eröffnet auch Kleinanlegern insbesondere mit den sachwertbasierten Sparplänen den Zugang zu physischen Investitionen in Sachwerte. Genau diese Kernkompetenz des Unternehmens in Form der Edelmetall- und Diamantsparpläne wurde jetzt erneut richterlich begutachtet und für einwandfrei befunden....

Multi-Invest Sachwerte GmbH: Faire und solide Beratungsleistung der Vertriebspartner bestätigt

Insbesondere für Privatinvestoren mit wenig Erfahrung und Fachwissen auf dem Finanzparkett ist es wichtig, sich bei der Auswahl der passenden Kapitalanlage auf kompetente Berater verlassen zu können. Die Fairness der Vertriebspartner der Multi-Invest Sachwerte GmbH wurde jetzt von zwei unabhängigen Gerichten bestätigt. Die Multi-Invest Sachwerte GmbH ist ein Finanzdienstleister, der sich auf Sachwertinvestitionen zum Beispiel in Edelmetalle, technologische Metalle oder Diamanten spezialisiert hat. Dabei bietet das Unternehmen aus Eschborn bei Frankfurt insbesondere Investitionslösungen für private Kleinanleger, die mittels monatlichem Sparplan oder Einmalanlage an den aussichtsreichen Ertragschancen der Rohstoffmärkte partizipieren möchten. Zu den beliebten Finanzprodukten des Hauses gehören sogenannte Goldsparpläne, welche Kunden bereits mit kleinen monatlichen Beträgen ein Sachwert-Investment in physisches Gold mit einem Reinheitsgrad...

BGH bestätigt Widerrufsrecht von Verbrauchern

Darlehensverträge aus der Zeit nach dem 10.06.2010 enthalten ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen! Der BGH erklärte eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse aus August 2010 für fehlerhaft! Geänderte Rechtslage = fehlerfreie Widerrufsbelehrung? Der Zeitpunkt 10.06.2010 gilt als Wende im Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen. Bis einschließlich zu diesem Datum war es Verbrauchern möglich, sich bei einem Widerruf der Darlehensverträge auf diverse Fehler zu berufen. Das lag daran, dass der Gesetzgeber ein Muster für Kreditinstitute bereitgestellt hatte, welches jedoch fehlerhaft war. Übernahmen die Kreditinstitute nun dieses fehlerhafte Muster der Widerrufsbelehrung, war die Widerrufsbelehrung der jeweiligen Bank genauso fehlerhaft. Mit Gesetzesänderung zum 11.06.2010 übernahm der Gesetzgeber ein korrigiertes Muster in das BGB. Dieses wurde von der Rechtsprechung als rechtswirksam ausgewiesen. Seit dem sind viele Widerrufsbelehrungen...

Grundschuldbesicherte Darlehensunterlagen stellen wir zur sofortigen Platzierung am Kapitalmarkt zur Verfügung - von Dr. Werner

BaFin-prospektfreie grundschuldbesicherte Darlehens-Vertragsunterlagen nach den Vorgaben der BaFin ausgearbeitet ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bietet die Dr. Werner Financial Service AG ( Interessenten erhalten: kapitalmarktgeprüften Darlehensvertrag, Zeichnungsschein, Widerrufsbelehrung, Fernabsatz-Informationen, steuerliche Hinweise, Beratungsprotokoll für Vermittler ) und stellt die Platzierungsunterlagen für ein sehr kleines Bearbeitungs-Honorar zwecks sofortigem Platzierungsstart zur Verfügung. Unternehmen können grundschuldbesicherte Darlehen als Darlehensnehmer unbeschränkt ( = so viele Verträge und Anteile gewünscht...

Bundesgerichtshof "darf" endlich einmal wieder zur Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen verhandeln

Fußnote "Frist bitte im Einzelfall prüfen" beanstandet Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 12.07.2016 erstmals seit längerer Zeit Gelegenheit zur Thematik "Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen" zu entscheiden. Zuvor hatten zahlreiche zur Entscheidung anstehende Verfahren sich kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung durch Vergleiche der Parteien erledigt. Verfahren Nr. 1: Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 Die von einer Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung lautete in einer Passage: "die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Diese Belehrung belehrte die Kläger nach...

proConcept AG: 88.000 Euro Nachzahlung von Standard Life an Basketball-Profi

LV-Doktor wieder einmal sehr erfolgreich 05.04.2016, Zug/Halle: Dass sich das Wehren gegen Versicherungsgesellschaften lohnt, beweist ein Fall, den die proConcept AG und deren Anwälte aus dem Netzwerk LV-Doktor jüngst zu einem erfolgreichen Abschluss brachten. Dabei ging es um die Kündigung einer Lebensversicherung und die darauffolgende Auszahlungssumme der Versicherung, die viel zu gering war. Der Kunde, ein prominenter Basketballsportler, ließ sich das zu Recht nicht gefallen. LV-Doktor begleitet geprellten Versicherungskunden Herr T. ist ehemaliger Basketball-Nationalspieler und noch heute für seinen fairen Sportsgeist...

BGH zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Darlehensverträgen ab 2010

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), der u.a. für das Bankrecht zuständig ist, hat am 23.02.2016 in zwei Verfahren über Klagen eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, in denen es um die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung in bestimmten Verbraucherkreditverträgen ging. Grundsätzlich besteht bei Verbraucherdarlehen die Möglichkeit, die eigene Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen bzw. 14 Tagen ab Unterschrift bzw. Abschluss des Vertrages zu widerrufen. Voraussetzung ist dabei aber die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht durch eine entsprechende Widerrufsbelehrung. Hat keine ordnungsgemäße...

Ende des "ewigen Widerrufsrechtes"?

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eine Regelung zur Einschränkung des Widerrufsrechts beschlossen. Wird der Verbraucherschutz hiermit der Rechtssicherheit im Sinne der Kreditinstitute geopfert? Grundsätzlich besteht bei Verbraucherdarlehen die Möglichkeit, die eigene Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen bzw. 14 Tagen ab Unterschrift bzw. Abschluss des Vertrages zu widerrufen. Voraussetzung ist dabei aber die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht durch eine entsprechende Widerrufsbelehrung. Hat keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht...

OLG Dresden: Auch bei nur geringfügigen Änderungen keine Berufung auf die Schutzfunktion des Mustertextes

Mit Urteil vom 11.06.2015 (Az.: 8 U 1760/14) hat das OLG Dresden eine deutliche Entscheidung da-hingehend getroffen, dass sich die Bank bzw. der Unternehmer auch bei nur geringen Änderungen, welche den Sinngehalt des Mustertextes nicht wesentlich verändern, nicht auf den Vertrauensschutz gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen kann. Eine unveränderte Übernahme des Mustertextes liegt demnach nicht vor, wenn zwar die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ aus dem Muster verwendet wurde, jedoch nicht auch die darauffolgende Unterüberschrift „Widerrufsrecht“. Außerdem wurden in der vom OLG Dresden zu beurteilenden Belehrung die...

Landgericht Stuttgart erklärt die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank für ungültig

Mit Urteil vom 12.05.2015 (Az.: 25 O 221/14) verurteilte das LG Stuttgart die beklagte Sparda-Bank wegen der Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Begründung des Gerichts, welches explizit einen Fehler hervorhebt, der sehr oft in verwendeten Widerrufsbelehrungen zahlreicher Genossenschaftsbanken (insbesondere: Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken) aus den Jahren 2005 – 2009 enthalten ist. Zur Fristdauer heißt in der Widerrufsbelehrung: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,...

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