Kündigungsschutz
Pressetext verfasst von Erfolgsebook am Di, 2008-04-22 14:30.Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen. Umfang und Bedeutung der arbeitsrechtlichen Vorschriften bei
Diese Arbeit behandelt die neue Insolvenzordnung (InsO) und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Sanierung insolventer Unternehmen. Diverse Sanierungsmaßnahmen werden aufgezählt und besprochen. Dem in der neuen InsO geschaffenen Insolvenzplan wird in dieser Arbeit große Bedeutung beigemessen.
In den Medien regelmäßig aktuelle Themen wie Massenentlassung und Betriebsübergänge werden ebenfalls deutlich thematisiert und fachlich bezüglich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vertieft. Diverse Kommentare zur InsO und zum Arbeitsrecht waren neben den aktuellen Fachzeitschriften für Rechtsanwälte bzw. Insolvenzberater...
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12.04.2008: Wirtschaft | Abmahnung | AGG | Arbeitsgericht | Arbeitsrecht | Berlin | Betriebsrat | BetrVG | Fortbildung | Hamburg | Kündigung | Kündigungsschutz | Management | Mobbing | Personalführung | Personalrat | PersVG | Rente | Schulung | Seminar | Seminare | Stuttgart | Weiterbildung
Pressetext verfasst von Seminarprofi am Sa, 2008-04-12 14:39.
Seminare für den Betriebsrat und den Personalrat
Die Praktiker-Seminare GbR führt (wirklich kostengünstige) praxisnahe Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte und Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch (offene Seminare und, auf Wunsch, auch bundesweit Inhouse-Seminare). Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht), PersVG (Personalvertretungsrecht), Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Mobbing, Mobbingprävention und Mobbingabwehr, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. ... Beachten Sie z.B. unser Seminar zum Thema "Arbeitsgericht und Arbeitsgerichtsprozess" (Dozentin ist eine erfahrene Arbeitsrichterin), unsere Seminare zum AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)...
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Pressetext verfasst von Rechtsanwalt Wagner am Do, 2008-01-10 12:41.
Kündigung wegen „schwacher Arbeitsleistung“
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass eine Kündigung wegen schwacher Arbeitsleistung grundsätzlich möglich ist. In der Entscheidung betonen die Richter, dass die Kündigung eines „leistungsschwachen“ Arbeitnehmers jedoch nur als letzte Handlungsmöglichkeit des unzufriedenen Arbeitgebers in Betracht kommt. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigung alles zumutbare versucht haben, um die Störung im Leistungsverhältnis abzustellen (LAG Nürnberg Urteil v. 12.06.2007 - 6 Sa 37/07).
In dem konkreten Fall wurde ein Auslieferungsfahrer entlassen, weil er nach Ansicht des...
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