AGG

Deutschlandweite Arbeitsrecht- Seminare für Personalräte, Betriebsräte, SBV und JAV

Inhouse- Schulungen zu den Grundlagen des allg. Arbeitsrechts, und auch zu vielen arbeitsrechtlichen Spezialthemen, für den Betriebsrat und den Personalrat, führt die Praktiker-Seminare GbR durch. Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit Inhouse- Seminare zu den Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts durch; ebenso zu vielen spezielleren Einzelthemen des Arbeitsrechts. Die Seminare sind insbesondere für Mitglieder von Personalvertretungen von Interesse: Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung. In dem Seminar zu den Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts werden u.a. folgende Inhalte behandelt: - Grundlagen des Arbeitsrechts, Überblick, Normenhierarchie, Günstigkeitsprinzip - Begründung des Arbeitsverhältnisses - Der Arbeitsvertrag (Grundsätzliches, Rechtsgrundlagen, Inhalte) - Hauptpflichten und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis - Beendigung...

Inhouse-Schulungen für Mitglieder von Personalräten, Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen, JAV und SBV

Die Praktiker-Seminare GbR, mit dem angeschlossenen Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, führt bundesweit Inhouse-Schulungen für Personalvertretungsorgane durch. Die Schulungen und Seminare, für den Personalrat, den Betriebsrat, die Mitarbeitervertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die JAV, den Wirtschaftsausschuß, werden bundesweit durchgeführt. Bei der Praktiker-Seminare GbR kommen nur erfahrene und hochqualifizierte Dozenten zum Einsatz. Das Ziel ist, die Teilnehmer zu pragmatischer Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit zu befähigen. Die Seminarthemen beziehen sich auf das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz), die Personalvertretungsgesetze (BPersVG und alle LPersVG bzw. LPVG - Bund und alle Bundesländer), auf die Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts, und auf viele weitere spezielle arbeitsrechtliche Themen. Auch für den Gesamtpersonalrat, den Gesamtbetriebsrat, und den Jobcenter-Personalrat (dort...

Eine Klage wahrt Schriftform für Entschädigungsansprüche nach AGG

Das Bundesarbeitsgericht gibt frühere Rechtsprechung auf Im Rahmen von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen im Arbeitsrecht kommt es immer wieder auf die frist- und formgerechte Geltendmachung der Ansprüche an. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen die Ansprüche innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer Klage erhebt und die Klage dem Gegner erst nach Fristablauf zugestellt wird, gingen die Gericht früher von einer Verfristung aus. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr mit Urteil vom 22.05.2014 anders entscheiden (Az. 8 AZR 662/13). Geklagt hatte eine behinderte Stellenbewerberin. Diese hatte sich bei einem Schwimmbadbetreiber beworben. Zunächst war ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt worden. Bei der Besichtigung des Arbeitsplatzes kam die Behinderung zur Sprache und der Betrieb zog das Angebot zurück. Die Bewerberin sei wegen...

Fünf Jahre Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) – Arbeitgeber müssen oft noch nacharbeiten

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat gerade seinen 5. Geburtstag gehabt. Auch wenn die anfänglichen Unsicherheiten inzwischen etwas gelegt haben bleibt für die Arbeitgeber oft noch einiger Umsetzungsbedarf. So muss im Rahmen von Compliance-Checks und bei Zertifizierungen stets auch die Umsetzung des AGG bezüglich der Einrichtung einer “betrieblichen Beschwerdestelle“ und der Information und Schulung der Beschäftigten nach dem AGG nachgewiesen werden. Nennt der Arbeitgeber z.B. den Beschäftigten keine Beschwerdestelle, verstößt er grob gegen seine Pflichten nach dem AGG. Der Betriebsrat kann ihn dann gem. § 17 Abs....

Jedes Unternehmen muss eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einrichten

Seit mehr als 5 Jahren gilt in Deutschland, das jedes Unternehmen eine Beschwerdestelle für seine Beschäftigten benennen muss. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens. Wird keine Beschwerdestelle benannt stellt dies einen groben Pflichtverstoß dar. Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann das Unternehmen dann nach §17 Abs. 2 AGG gerichtlich dazu verpflichten lassen. Auch im Öffentlichen Dienst ist für jede einzelne Dienstelle eine Beschwerdestelle zu benennen. Grund genug einmal zu überprüfen, ob die entsprechende Benennung der Beschwerdestelle im Unternehmen bzw. in...

Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2010 8 AZR 530/09 Hintergrund: Gem. § 11 i. V. m. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz („AGG“) darf eine Stelle nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Insbesondere umfasst dies auch die altersneutrale Ausschreibung der Stelle (auch wenn § 10 AGG in bestimmten Grenzen die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters für zulässig erachtet). Sachverhalt: In dem oben genannten Fall bewarb sich der im Jahre 1958 geborene Kläger auf eine von der Beklagten geschaltete Stellenanzeige für die Stelle als Volljurist. Nach dem Wortlaut der Stellenanzeige...

Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern - eine Herausforderung für die Unternehmen

Der Bundestag hatte es am 4.3.2010 auf der Tagesordnung und der Koalitionsvertrag enthält entsprechende Vereinbarungen zur Umsetzung. Auch die Gewerkschaften fordern mit Nachdruck die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern in den Betrieben umzusetzen. Hieraus ergeben sich vielfältige Herausforderung für die Unternehmen. Auch wenn die erwartete Prozessflut zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesatz (AGG) sich bisher noch in Grenzen hält, mehr als etwaige Schadensersatzzahlungen wiegt ein Imageschaden, wenn ein vermeintlicher Diskriminierungsfall durch die Medien geht uns nachteilige Folgen auf Kunden- und Lieferantenbeziehungen...

Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern - eine Herausforderung für die Unternehmen

Der Bundestag hatte es am 4.3.2010 auf der Tagesordnung und der Koalitionsvertrag enthält entsprechende Vereinbarungen zur Umsetzung. Auch die Gewerkschaften fordern mit Nachdruck die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern in den Betrieben umzusetzen. Hieraus ergeben sich vielfältige Herausforderung für die Unternehmen. Auch wenn die erwartete Prozessflut zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesatz (AGG) sich bisher noch in Grenzen hält, mehr als etwaige Schadensersatzzahlungen wiegt ein Imageschaden, wenn ein vermeintlicher Diskriminierungsfall durch die Medien geht uns nachteilige Folgen auf Kunden- und Lieferantenbeziehungen...

Qualifizierte und kostengünstige Online AGG-Mitarbeiterschulung mit Zertifikat

Laut § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter bezüglich ihrer Rechte zu schulen, damit diese wissen, wann sie benachteiligt werden und wie sie sich gegen solche Diskriminierungen wehren können. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann dies für ihn weitreichende und unangenehme Konsequenzen haben. Die bloße Aushändigung von Informationen über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist in diesem Zusammenhang oft nicht ausreichend, da diese keine aktive Auseinandersetzung des Arbeitnehmers mit der Thematik fordert. Aus diesem Grund bietet die Firma...

BAG entscheidet: kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der betrieblichen Beschwerdestelle nach dem AGG

Fast drei Jahre ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Nun hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 in einer der noch vielen offenen Fragen Klarheit geschaffen: Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen des Arbeitgebers. Allerdings besteht ein Mittbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. In...

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