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Pressetext verfasst von konsumer am Di, 2012-05-29 11:10.
Vorsicht vor angeblicher ebay Rechnung
Es wird immer noch versucht, arglose ebay Nutzer reinzulegen- in denen man ihnen eine Email mit folgendem Inhalt- und als Anhang eine ZIP Datei namens “Einzug” schickt.
Den Namen des Empfängers der Mail haben wir auf Wunsch durch **** ersetzt.
Nicht beglichene Ebay Rechnung vom 25.05.2012 für ********
Hallo ********,
Ihr Konto ist überfällig. Bitte begleichen Sie Ihre ausstehende Rechnung vollständig, da wir sonst Ihre Möglichkeiten bei eBay einkaufen und verkaufen zu können, einschränken müssen.
Ihre eBay-Rechnung für den Zeitraum vom 25. April 2012 bis zum 11. Mai 2012 ist jetzt im Zusatzordner zu sehen.
Fälliger Betrag: €542,91
Zahlung ist jetzt fällig. Bitte beachten Sie, dass bei einer Zahlungsverspätung, Ihnen Mahngebühren angerechnet werden können.
Ihre Bestellauflistung und Widerruf Mitteilung finden Sie auch in beigefügtem Anhang.
Hinweis: eBay fragt niemals per...
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21.05.2012: Recht | BFH | Bundesfinanzhof | daten | ebay | Eigenschaft | Geld | Konsumer | konsumer.info | Mehrwertsteuer | News | pflicht | Sicherheit | Steuer | Tipps | Umsatzsteuer | Unternehmer | Urteil | Verkauf
Pressetext verfasst von konsumer am So, 2012-05-20 23:09.
Steuerfalle für Verkäufer auf der Internetplattform Ebay
Steuerfalle für Verkäufer auf der Internetplattform Ebay
ebayWie die auf der Internetseite vom Bundesfinanzhof (BFH) zu lesen ist, müssen Personen die bei eBay regelmässig gebrauchte Waren als “Privatverkäufer” verkaufen Umsatzsteuer abführen .
Der BFH dazu:
Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über “ebay” um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann, ist zu bejahen.
1. Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform “ebay” kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab.
2. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient...
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