Haftungsausschluss

MeetLobby - Wer haftet bei Nachbarschaftshilfe am Tag des Nachbarn?

In der heutigen schnelllebigen Zeit gewinnt der soziale Zusammenhalt in der direkten Nachbarschaft zunehmend an Bedeutung. Hierbei sticht besonders die Firma MeetLobby hervor, eine digital vernetzte Plattform, die sich auf Nachbarschaftshilfe spezialisiert hat und Menschen in ihrem alltäglichen Leben unterstützt. Anlässlich des kommenden Tages der Nachbarn bietet MeetLobby ein besonderes Informationsangebot für seine Mitglieder an, das sich um die Thematik von Schadensfällen und Haftungsfragen bei Nachbarschaftshilfe dreht. Roland Richert, CEO und Versicherungsexperte, klärt auf Mit seinem CEO und Versicherungsfuchs Roland Richert hat MeetLobby einen kompetenten Experten, der in dem speziell auf die Mitglieder zugeschnittenen Informationsangebot alle wichtigen Fragen rund um das Thema "Schadensfälle und Gefälligkeitsschäden bei Nachbarschaftshilfe" behandeln wird. Der Fokus liegt dabei auf der Klärung, wer für entstandene Schäden...

Haftungsausschluss in Versteigerungsbedingungen

Mit seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2013 zu dem Aktenzeichen VIII ZR 224/12 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass nicht jede verklausulierte Reglung innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist. Ein Auktionshaus hatte innerhalb seiner AGB vorgesehen, dass das Auktionshaus nicht für Sachmängel an versteigerten Stücken haftet. Dieser Regelung hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt. So urteilte der BGH mit der vorgenannten Entscheidung aus, dass eine Klausel in den Versteigerungsbedingungen, die vorsieht, dass eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen wird, unzulässig ist. Im vorliegenden Fall sah das Auktionshaus in seinen Versteigerungsbedingungen einen Ausschluss der Haftung für Vermögensschäden, gleich aus welchem Grund, vor. Der Kläger der im Nachgang einer Auktion feststellte, dass die ersteigerte Skulptur eine Fälschung war, klagte mit Erfolg gegen das Auktionshaus, so dass die Haftungsausschlussklausel...

Die STADTINFO AG bietet mit www.anwaltinfos.de ein neues Webportal

Die Betreiber von Webseiten und Shops erhalten ab sofort von der STADTINFO AG einen rechtssicheren Disclaimer, den sie kostenlos nutzen können. Auf http://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html kann der Disclaimer schnell und unkompliziert heruntergeladen werden. www.anwaltinfos.de erleichtert die Suche nach Rechtsexperten. Die Besucher der Webseite können sich von Rechtsexperten fundiert beraten lassen und Aufträge einstellen. Viele der Themen, die auf dem Webportal behandelt werden, betreffen das Urheberrecht und weitere insbesondere für Webseiten- und Shopbetreiber interessanten Themen. Denn gerade für einen Existenzgründer ist es sehr wichtig, sich rechtssicher im Internet zu bewegen, um Ärger mit dem Gesetz zu vermeiden. Die Seite bietet dem Besucher repräsentative Kanzleiprofile und bietet den Experten die Chance, Rechtstipps und Neuigkeiten zu publizieren und somit den Bekanntheitsgrad in der breiten Öffentlichkeit erheblich...

Online-Händler aufgepasst: Sicher dank Safeterms

Safeterms.de stellt sich dem Online Handel mit unverbindlichen gratis Angeboten als professioneller und kostengünstiger Dienstleister vor. Am 01.03.2013 startete der neue Service Safeterms.de . Dieser Service heißt übersetzt "sichere Bedingungen". Das Ziel von Safeterms.de ist es diesen Namen auch zum Programm zu machen. Hierzu haben sich verschiedene Parteien an einen Tisch zusammengesetzt um diesen Service auszuarbeiten. Als erstes waren es die Online Shop Betreiber, welche immer wieder Auflagen erfüllen müssen, da der Gesetzgeber sich als erstes für das Wohl des Kunden einsetzt. Selbstverständlich ist das wohl des Kunden...

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