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"Schlank im Schlaf" - Neue Entscheidung zum Thema gesundheitsbezogene Werbeaussagen

Eine Bäckerei darf ein Brot u. a. nicht mit dem Slogan "Schlank im Schlaf" bewerben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 21. Juni 2012 (AZ: 6 W 1/12). Das beklagte Bäckereiunternehmen hatte ein "Eiweiß-Abendbrot" in einem Flyer mit dem besagten Slogan beworben. Dieser Slogan stellt gleichzeitig den Titel eines Buches dar, welches ein bestimmtes Abnehmkonzept behandelt, die sog. "Insulin-Trennkost-Methode". Grob umrissen empfiehlt sich nach dieser Methode morgens der Verzehr von Kohlenhydraten ohne Eiweiß, mittags jedoch beides und abends der Verzehr von Eiweiß ohne Kohlenhydrate. Zwar wurde in dem beanstandeten Flyer ein Bezug zu dieser Methode hergestellt. Dies erfolgte nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht in einer Weise, wonach davon ausgegangen werden kann, dass der Verbraucher hiervon Notiz nimmt und den Zusammenhang zwischen dem Slogan und der "Insulin-Trennkost-Methode" herstellt. Der...

WAGNER Rechtsanwälte webvocat auf der GDS in Düsseldorf, einer der wichtigsten internationalen Schuhmessen

Nach der gelungenen Premiere im September 2011 wird WAGNER Rechtsanwälte webvocat auch in diesem Jahr auf der GDS - International Event for Shoes and Accessories vom 14. – 16. März 2012 in Düsseldorf, mit einem eigenen Stand als Aussteller und einem Vortrag (deutsch/englisch) im Rahmenprogramm, vertreten sein. Die GDS zählt zusammen mit der parallel stattfindenden Global Shoes zu einer der größten und wichtigsten internationalen Schuhmessen. Hier treffen sich regelmäßig die Händler und Einkäufer der Schuhbranche. Besucher können sich an dem Messestand von WAGNER Rechtsanwälte webvocat über alle wichtigen Themen insbesondere rund um Marken- und Designschutz, Wettbewerbsrecht, steuerbegünstigte Schutzrechteverwaltung sowie Einfuhr-Schutzzölle informieren. Auch bei Messe-"Notfällen" wird das Team wie gewohnt schlagkräftig zu Verfügung stehen. Sie finden unseren Stand Nr. D18 in Halle 7.0 Wir würden uns freuen Sie dort begrüßen...

Neues Urteil zur Google-Bildersuche

Mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (I ZR 140/10 - Vorschaubilder II) hat der BGH erneut eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers "Google" wegen einer Verletzung von Urheberrechten durch die Wiedergabe von Vorschaubildern verneint. Bekanntlich kann über die Suchmaschine gezielt nach Bildern zu einem bestimmten Begriff gesucht werden, welche dann als verkleinerte Vorschaubilder ("Thumbnails") angezeigt werden. Hierin kann eine urheberrechtlich relevante Verwertung von geschützten Bildern liegen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH entschieden, dass, wer seine urheberechtlich geschützte Abbildung, im Internet veröffentlicht und darüber hinaus durch die Gestaltung der betreffenden Internetseite deren Auffindbarkeit durch Suchmaschinen optimiert, den Suchmaschinenbetreibern konkludent (still-schweigend) seine Einwilligung zur Wiedergabe in Vorschaubildern erteilt (Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder I). Da die Möglichkeit...

Neues zur Zulässigkeit der Verwendung der Materialbezeichnung „Textilleder“ in der Werbung

Wie wir bereits in unserem Newsletter berichtet hatten, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 14. Juli 2011 in dem von uns im Auftrage des Wirtschaftsverbandes eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren die Verwendung der Bezeichnung "Textilleder" in der Werbung für Möbelstücke, deren Bezugsstoffe nicht oder nicht überwiegend aus Leder bestehen, per einstweiliger Verfügung untersagt. In der Zwischenzeit wurde diese einstweilige Verfügung von der Gegenseite als endgültige Regelung anerkannt und ist somit rechtskräftig. Nunmehr hat auch das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 23. September 2011 (Az.: 17 O...

Zurechnung der Fehler in Steuersoftware

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 2674/10) muss sich ein Steuerpflichtiger Fehler der von ihm verwendeten Steuersoftware wie das Verschulden eines Steuerberaters zurechnen lassen. Der Sachverhalt In dem durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheidenden Fall (Az.: 3 K 2674/10), hatte ein Steuerpflichtiger seine Einkommenssteuererklärung 2008 mit einer nicht amtlich bereitgestellten Steuererklärungssoftware erstellt. Diese Steuererklärung hat der Steuerpflichtige und spätere Kläger dann elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Nachdem der Kläger seinen Steuerbescheid für das Jahr 2008...

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