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SCHUHKURIER Interview mit WAGNER Rechtsanwälte webvocat über Erstattung von Antidumpingzöllen

Der Spezialist für Zoll- und Außensteuerrecht der Kanzlei WAGNER Rechts-anwälte webvocat, Rechtsanwalt Arnd Lackner (Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) hat dem stellvertretenden Chefredakteur des Schuhkuriers, Helge Neumann, ein ausführliches Interview zur Erstattung von Antidumping-Schutzzöllen auf Schuhimporte aus China und Vietnam gegeben. Wie bereits in unseren letzten beiden Newslettern in zwei Artikeln (Artikel 1, Artikel 2) berichtet, hatte die Volksrepublik China als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) im Februar 2011 ein sog. Streitschlichtungsverfahren angestrengt und die Überprüfung der Antidumping-Schutzzölle der EU auf Schuhimporte aus China und Vietnam beantragt. Mit Bericht vom 28. Oktober 2011 hatte der für das Streitschlichtungsverfahren zuständige Ausschuss der WTO - nach dessen Auffassung die Regelung der Europäischen Union gegen internationale Regeln des Welthandels...

Antidumpingzoll auf Lederschuhe aus China - Welthandelsorganisation verurteilt Vorgehen der Europäischen Union - Einfluss auf na

Der am 23. März 2006 durch die Europäische Kommission eingeführte Antidumpingzoll von 16,5 % auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteile aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China, ist bekanntlich am 1. April 2011 ausgelaufen. Bereits im Februar 2011 hatte die Volksrepublik China als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) ein sog. Streitschlichtungsverfahren angestrengt und die Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen beantragt. Mit Bericht vom 28. Oktober 2011 hat der für das Streitschlichtungsverfahren zuständige Ausschuss der Welthandelsorganisation der Klage Chinas gegen die von der Europäischen Union verhängten Antidumpingzölle zum Teil Recht gegeben. Nach Auffassung der Welthandelsorganisation verstoße die Regelung der Europäischen Union, Strafzölle lediglich gegen einzelne Lieferanten und nicht für das gesamte Ausfuhrland China zu verhängen, gegen internationale Regeln des Welthandels. Auch die Höhe...

Zurechnung der Fehler in Steuersoftware

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 2674/10) muss sich ein Steuerpflichtiger Fehler der von ihm verwendeten Steuersoftware wie das Verschulden eines Steuerberaters zurechnen lassen. Der Sachverhalt In dem durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheidenden Fall (Az.: 3 K 2674/10), hatte ein Steuerpflichtiger seine Einkommenssteuererklärung 2008 mit einer nicht amtlich bereitgestellten Steuererklärungssoftware erstellt. Diese Steuererklärung hat der Steuerpflichtige und spätere Kläger dann elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Nachdem der Kläger seinen Steuerbescheid für das Jahr 2008 erhalten hatte, beantragte der Kläger beim zuständigen Finanzamt, diesen Steuerbescheid zu seinen Gunsten zu ändern, da er Kinderbetreuungskosten in Höhe von ca. 4.000 € bisher nicht angegeben habe. Aufgrund der verwirrenden Steuervorschriften sei ihm bei der Erstellung der Steuererklärung 2008 nicht bewusst gewesen,...

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