Vorsteuerabzug

VERA-Anwendertag am 18.10.13 in Hamburg zu Umsatzsteuer und IT bei Finanzdienstleistern

Hamburg, 16.9.2013. Bereits zum neunten Mal veranstaltet IKOR am 18.10.2013 in Hamburg den VERA-Anwendertag. Das Forum zum Austausch für Steuerfachleute wie IT-Experten, welche die Software zur Vorsteueroptimierung im Einsatz haben. Diskussionsstoff bieten der Gastreferent von Seiten der Betriebsprüfung sowie die Vorstellung des neuesten SAP-Add-on aus dem Hause IKOR, die erste Lösung zur Gewerbesteuerzerlegung am Markt. Nach der überwältigenden Beteiligung im letzten Jahr freuen sich die Mitarbeiter des VERA-Teams auch dieses Jahr auf die Steuer- und IT-Fachleute, welche die Software zur Ermittlung und Realisierung abzugsfähiger Vorsteuer nutzen. Zum Auftakt wird Herr Ernst Witzani, Sachgebietsleiter der Betriebsprüfung von Kreditinstituten (Finanzamt Frankfurt/Main), über aktuelle Entwicklungen aus Sicht der Betriebsprüfung zum Vorsteuerabzug bzw. zur Vorsteueraufteilung bei Finanzdienstleistern berichten. Wenn auch nicht direkt...

Viele Besitzer eines Blockheizkraftwerks verschenken Steuern

Pressemitteilung von: Steuerberater Rüdiger Quermann Seit Anfang 2011 folgt die Finanzverwaltung einem Urteil des Bundesfinanzhofs und begünstigt auch kleine Blockheizkraftwerke (BHKW). Seitdem baute sie neue Hindernisse auf. So wird nun um Zeitpunkt und Umfang des Vorsteuerabzugs gestritten. Ebenso versagt die Verwaltung in bestimmten Fällen eine bislang bestehende Gewerbesteuerbefreiung. Mancher BHKW-Besitzer kennt weder seine durch den BFH eröffneten steuerlichen Möglichkeiten noch die neu aufgetretenen Risiken. Der verschenkt beim Erwerb seines Kleinkraftwerks Geld oder riskiert eine unerwartete Steuernachzahlung. Anfang 2011 fügte sich die Finanzverwaltung der Meinung des Bundesfinanzhofs und sieht seither auch kleine Blockheizkraftwerke als steuerlich begünstigt an (BFH-Urteil v. 18.12.2008, V R 80/07, Dienstanweisung des Bundesfinanzministerium v. 14.03.2011). Dem BHKW-Besitzer stehen damit alle Gestaltungsmöglichkeiten eines...

Erneuerbare Energien: Zur Reichweite des Vorsteuerabzugs bei der Errichtung von Solaranlagen

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Niedersächsisches Finanzgericht, 21.12.2009, Az.: 16 K 377/09 Umsatzsteuer wird grundsätzlich immer dann fällig, wenn Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Unternehmer sind demgemäß verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Natürlich bezahlen Unternehmer auch selber bei unternehmensbezogenen Einkäufen Umsatzsteuer (Vorsteuer). Diese Vorsteuer kann dann später mit der Umsatzsteuer, die von dem Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, verrechnet werden. Zum Vorsteuerabzug sind somit nur Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes berechtigt. Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG ist, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Auch diejenige Privatperson, die eine...

Vorsteuerabzug gemischt genutzter Anbauten

Bis zum 1. Januar 2011 können Selbstständige und Unternehmer entscheiden, ob sie gemischt genutzte Häuser und Grundstücke vollständig dem Unternehmen zurechnen. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig berichtet über die Vorteile dieser Entscheidung und ihre Anwendbarkeit auf nachträgliche Anbauten. Die derzeit gültige Regelung zum Vorsteuerabzug gemischt genutzter Gebäude ermöglicht Selbstständigen und Unternehmern die Entscheidung zwischen einem vollständigen Einbezug des Gebäudes in das Unternehmensvermögen und einer, nach der tatsächlichen Nutzungsart aufgeteilten Zurechnung. Werden gemischt genutzte...

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