Viele Besitzer eines Blockheizkraftwerks verschenken Steuern

Pressemitteilung von: Steuerberater Rüdiger Quermann

Seit Anfang 2011 folgt die Finanzverwaltung einem Urteil des Bundesfinanzhofs und begünstigt auch kleine Blockheizkraftwerke (BHKW). Seitdem baute sie neue Hindernisse auf. So wird nun um Zeitpunkt und Umfang des Vorsteuerabzugs gestritten. Ebenso versagt die Verwaltung in bestimmten Fällen eine bislang bestehende Gewerbesteuerbefreiung. Mancher BHKW-Besitzer kennt weder seine durch den BFH eröffneten steuerlichen Möglichkeiten noch die neu aufgetretenen Risiken. Der verschenkt beim Erwerb seines Kleinkraftwerks Geld oder riskiert eine unerwartete Steuernachzahlung.

Anfang 2011 fügte sich die Finanzverwaltung der Meinung des Bundesfinanzhofs und sieht seither auch kleine Blockheizkraftwerke als steuerlich begünstigt an (BFH-Urteil v. 18.12.2008, V R 80/07, Dienstanweisung des Bundesfinanzministerium v. 14.03.2011). Dem BHKW-Besitzer stehen damit alle Gestaltungsmöglichkeiten eines großen Unternehmens offen. So erhält er schon vor Inbetriebnahme des Kleinkraftwerks Liquidität aus vorgezogenen Abschreibungen. Zusätzlich wird die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und Betriebskosten erstattet.

Nach der Niederlage gegen den Bundesfinanzhof entdeckte die Finanzverwaltung neue Stolpersteine. So wird nun auf die zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen geachtet und um den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Vorliegen umsatzsteuerfreier Vermietungsumsätze gestritten. Ebenso kann nach Verwaltungsauffassung bei Vorliegen gewerblicher BHWK-Umsätze eine bestehende Gewerbesteuerfreiheit entfallen. Gefährdet sind insbesondere Gesellschaften von Freiberuflern und Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

"BHKW haben fast immer steuerliche Auswirkungen. Wer nur auf die technischen Aspekte sieht, verschenkt Geld und riskiert eine böse Überraschung, wie der aktuelle Angriff der Finanzverwaltung auf bestehende Steuervergünstigungen zeigt. Wer seine steuerlichen Hausaufgaben rechtzeitig macht, wird belohnt. Er erleichtert sich die Anschaffung durch den gesunkenen Finanzbedarf deutlich und schafft sein eigenes Steuersparmodell.", erklärt Steuerberater Quermann aus Herdecke.

Mittlerweile interessieren sich auch Konzerne wie Vattenfall, Volkswagen/ LIchtblicke und die Telekom für BHKW in Privatimmobilien. Die steuerlichen Fragestellungen werden mit der Verbreitung der Kleinkraftwerke zunehmen.

Weitere Infos zu Stromerzeugung und Steuersparen mit BHKW und Photovoltaikanlagen finden Sie unter www.steuerberater-quermann.de

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