Vorsatz

Landgericht Darmstadt: Bank hat vorsätzlich falsch beraten

Ansprüche nicht nach § 37a WpHG a.F. verjährt Das Landgericht Darmstadt hat ein Kreditinstitut wegen vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines sog. Zertifikats verurteilt. Das Gericht sah es zunächst als erwiesen an, dass u.a. über das allgemeine Emittentenrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Wegen der seinerzeit noch geltenden kurzen Sonderverjährung des § 37 a WpHG war dem Anleger das Berufen auf eine bloß fahrlässige Pflichtverletzung nicht mehr möglich; er hatte sich jedoch zusätzlich auf Vorsatz berufen. Der insoweit beweispflichtigen Bank war der Nachweis fehlenden Vorsatzes nicht gelungen (LG Darmsatdt, Urt. v. 27.06.2014 - 13 O 362/13). Die Bank wurde zur Zahlung von rund EUR 50.000,00 verurteilt. Der Kläger wurde von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren ist anhängig. In zahlreichen derzeit geführten Gerichtsverfahren...

Commerzbank haftet wegen Empfehlung offener Immobilienfonds

Landgericht Frankfurt am Main verurteilt wegen vorsätzlicher Falschberatung Das Frankfurter Landgericht hat die Commerzbank am 14.11.2013 zur Zahlung von mehr als EUR 50.000,00 verurteilt (Az. 2-05448/12). Geklagt hatte ein Anleger der auf Empfehlung der Bank im Mai 2008 Anteile am CS Euroreal erworben hatte. Das Landgericht hat festgestellt, dass die Bank verpflichtet war, über das sog. "allgemeine Aussetzungsrisiko" aufzuklären und sich dabei argumentativ auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main aus dem Februar 2013 berufen. Dieser Pflicht ist die Bank seinerzeit nicht nachgekommen. Die Pflichtverletzung erfolgte nach Auffassung des Gerichts vorsätzlich, weshalb auch die von der Bank erhobene Verjährungseinrede nicht durchschlug. Nach der im Jahr 2008 noch geltenden Vorschrift, waren fahrlässige Pflichtverletzungen bereits längst verjährt. Das Gericht hat aus der Tatsache, dass das allgemeine Schließungsrisiko in den...

Grüne Vorsätze für 2012 / Fünf Anregungen und Tipps vom Psychologen

Gute Vorsätze haben einen Schönheitsfehler: Sie halten meistens nur kurz. Die klassischen Neujahrspläne pro Sport und Abnehmen und Contra Rauchen sind genauso betroffen wie die Vorsätze von Staaten wie zum Beispiel die Verlängerung des Kyoto-Protokolls. Der Ökoenergieversorger Polarstern hat die Psychologin Felicitas Heyne gefragt, warum wir so oft mit unseren guten Vorsätzen zum Klima- und Umweltschutz scheitern? Zu vage und zu optimistisch in der Formulierung und zu schwach in der Durchsetzung, das sind ihrer Erfahrung nach die typischen Fallstricke von guten Vorsätzen. „Je konkreter der Vorsatz formuliert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man ihn umsetzt“, sagt Heyne. Auch das Ausmaß der eigenen Anstrengung und die erforderliche Selbstkontrolle haben einen großen Einfluss. Die Psychologin rät, „im Vorfeld Alternativlösungen durchspielen, hilft, den Vorsatz nicht gleich bei der ersten Herausforderung wieder fallen...

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