offener immobilienfonds
24.04.2014: Recht | Anteile | Beratungsfehler | BGH | Falschberatung | Frankfurt | LSS | Matthias Schröder | offener immobilienfonds | Rechtsanwalt | rechtsanwälte | Schaden | Spezialist
Pressetext verfasst von connektar am Do, 2014-04-24 14:19.
BGH verhandelt am 29.04.2014 über Aufklärungspflichten der Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds
Anlegerfreundliche Entscheidung erwartet
Dem Bankensenat des höchsten deutschen Zivilgerichts liegen am 29.04.2014 zwei Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte zur mündlichen Verhandlung vor. Die Entscheidungen betreffen das sog. "Aussetzungsrisiko" bei offenen Immobilienfonds.
Im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 haben zunächst zahlreiche offene Immobilienfonds Anteilsrücknahmen ausgesetzt, nachdem es zu solchen Aussetzungen schon vereinzelt im Jahr 2005 gekommen war. Anders als bei geschlossenen Immobilienfonds hat ein Anleger in offenen Immobilienfonds generell die Möglichkeit, bei Geldbedarf börsentäglich seine Anteile zum täglich veröffentlichten Rücknahmepreis zurückzugeben. Der Rücknahmepreis von Anteilen an offenen Immobilienfonds ergibt sich aus den im Fonds enthaltenen Vermögensgegenständen, geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile, und wird börsentäglich veröffentlicht. Zu diesem Preis müssen die...
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03.12.2013: Wirtschaft | Bankrecht | Fachanwalt | Frankfurt | Haftung | Klage | LSS Rechtsanwälte | Matthias Schröder | offener immobilienfonds | Rechtsanwalt | Urteil | Vorsatz
Pressetext verfasst von connektar am Di, 2013-12-03 18:36.
Commerzbank haftet wegen Empfehlung offener Immobilienfonds
Landgericht Frankfurt am Main verurteilt wegen vorsätzlicher Falschberatung
Das Frankfurter Landgericht hat die Commerzbank am 14.11.2013 zur Zahlung von mehr als EUR 50.000,00 verurteilt (Az. 2-05448/12). Geklagt hatte ein Anleger der auf Empfehlung der Bank im Mai 2008 Anteile am CS Euroreal erworben hatte.
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Bank verpflichtet war, über das sog. "allgemeine Aussetzungsrisiko" aufzuklären und sich dabei argumentativ auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main aus dem Februar 2013 berufen.
Dieser Pflicht ist die Bank seinerzeit nicht nachgekommen. Die Pflichtverletzung erfolgte nach Auffassung des Gerichts vorsätzlich, weshalb auch die von der Bank erhobene Verjährungseinrede nicht durchschlug. Nach der im Jahr 2008 noch geltenden Vorschrift, waren fahrlässige Pflichtverletzungen bereits längst verjährt. Das Gericht hat aus der Tatsache, dass das allgemeine Schließungsrisiko in den...
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