Schimmel

Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung leicht gemacht

Mieterhöhungen rechtssicher gestalten und Mietnebenkosten korrekt abrechnen Haben Mieter und Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sollten sie den Preisindex im Auge behalten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet diesen monatlich. Im Mietvertrag werden die Weichen gestellt. Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ beziehen. Die Mieterhöhung berechnet sich wie folgt: Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung. Übrigens, falls der Index sinkt, kann der Mieter die Absenkung der Miete im...

Mit Strahlungswärme Schimmelbildung vermeiden

Warum warme Wände besser sind als heiße Luft In Deutschland ist es noch üblich, die Wohnungen beziehungsweise die Häuser überwiegend mit einer Konvektionsheizung zu beheizen. Bei diesen Heizungen ist die Raumluft wärmer als die Wände. Diese warme Luft enthält Wasserdampf und je wärmer die Luft, desto mehr Wasserdampf kann sie bis zur Sättigung aufnehmen. Streicht die erwärmte zirkulierende Raumluft an den Wänden vorbei, kühlt sie ab und ein Teil des Wasserdampfes kondensiert an den kälteren Wänden zu Wasser. Die Wände werden feucht. Nun soll kräftiges Lüften helfen. Natürlich trocknet eine feuchte Stelle etwas,...

Mieterhöhung, Mietminderung und Nebenkostenabrechnung. Was Vermieter wissen sollten

Viel Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen. In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund. Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter! „Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor...

Warmer Frühling, kalte Kirchen – Vorsicht beim Lüften!

Endlich meint es der Frühling ernst und spendet warme Temperaturen. Vom langen strengen Winter sind die Gebäude aber noch kalt. Das betrifft besonders die Kirchen mit ihren oftmals dicken Steinmauern. Doch Vorsicht: Jetzt alle Türen und Fenster aufzureißen, um schnell die Frühlingswärme hineinzulassen und die muffige Winterluft zu vertreiben – das ist nicht die richtige Methode. Das schadet mehr, als dass es nützt. Denn wenn die warme Frühlingsluft in die kalten Kirchenräume strömt, dann besteht die Gefahr der sogenannten Sommerkondensation. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Stößt die...

Frischer Wind in der Wohnungslüftung nach DIN 1946-6

Ab sofort lieferbar ist das neue Programm „Wohnungslüftung nach DIN 1946-6“ aus dem Hause SOLAR-COMPUTER. Zugrunde liegt die überarbeitete „Lüftungsnorm“ DIN 1946-6 (Veröffentlichung Mai 2009), welche die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen bei Wohngebäuden fordert. Das Programm versetzt TGA-Fachplaner, Architekten und Energieberater in die Lage, das geforderte Konzept unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen bauphysikalischen, lüftungs- und gebäudetechnischen sowie hygienischen Gesichtspunkte schnell und unkompliziert zu erstellen. In den letzten Jahren häufen sich die durch Feuchte...

Mietminderung bei Flächenabweichnung: Auch bei „Ca.“-Angaben im Mietvertrag kann der Mieter die Miete mindern

Im Mietvertrag über eine Mietwohnung war deren Fläche mit „ca. 100 m²“ angegeben. Nachdem der Mieter Ende 2007 ausgezogen war, verlangte er von seinem Vermieter die teilweise Rückzahlung der Miete für die Mietzeit 2002 bis 2007. Dies begründete er damit, dass die tatsächliche Wohnfläche nur 81 m² beträgt. Der Vermieter verwies darauf, dass die Fläche im Mietvertrag mit „ca.“ 100 m² angegeben sei und der Mieter deshalb die Mietminderung nicht auf der Grundlage von 100 m² sondern nur auf der Grundlage einer Fläche von 95 m² berechnen dürfe. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass der Zusatz „ca.“...

JatiProducts mit Schaum gegen Schimmel

Schimmel in Hohlräumen oder in der Dämmschicht unter dem Estrich - was tun, wenn herkömmliche Sanierungsmaßnahmen nicht möglich oder zu teuer sind? Jati-2K-DesinfektionsSchaum, unter diesem Namen möchte JatiProducts einen biozid wirkenden Schaum mit breitem Wirkungsspektrum vorstellen. Sicher werden Schimmelpilze, Bakterien und coliforme Keime abgetötet. Durch die Anwendung des Jati-2K-DesinfektionsSchaums eröffnen sich neue Sanierungsmöglichkeiten, die deutliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Einsatz bei Keimbelastung in: - Randfugen - Ständerwerken im Bodenbereich nach Feuchteschäden - Dämmungen in Geschossdecken -...

Vorhang – aber nicht für Schimmel & Co.

Duschvorhang ist nicht gleich Duschvorhang. Weniger augenfällig als Farbe und Muster, dafür aber umso wichtiger für die Gesundheit ist das Material. Es sollte so beschaffen sein, dass es sich auf Dauer nicht zur Brutstätte für Schimmel und andere Krankheitserreger entwickelt. Dies gilt für Privathaushalte und mehr noch für Einrichtungen wie Kliniken und Heime, in denen sich Menschen mit einem ohnehin geschwächtem Organismus aufhalten. Eine Möglichkeit, den Duschvorhangstoff gegen Mikroben zu wappnen, ist die Imprägnierung. Der Nachteil dieser Methode: Die Imprägnierung wird mit der Zeit ausgewaschen, der Vorhang wir dann...

Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung und Mietminderung - Dauerbrenner für Vermieter

Vermieter sind verunsichert, wenn Sie Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen, Mieterhöhungen planen oder mit einer Mietminderung wegen Wohnungsmängeln konfrontiert werden. Unsicherheit, die zum Teil auf oberflächlicher interessensorientierter Verbreitung von Informationen beruht. „Dabei kann jeder Vermieter Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung...

Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig. In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen. Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert „Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur Mietminderung.“, so Thomas Trepnau. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern geholfen hat, zeigt in seinem Buch,...

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