Heizkostenabrechnung

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin zur Pflicht des Vermieters, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen: Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizKV) sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Rechtsprechung aktuell: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Auf die mietvertragliche Reglung können sich weder Vermieter noch Mieter berufen, wenn sie von der Vorgabe der HeizKV abweicht. Dies bestätigte jüngst...

Streitpunkt Heizkostenabrechnung

Im Winter steigen die Heizkosten und vielen Mietern graut vor dem Tag, an dem die Abrechnung im Briefkasten liegt. Dabei ist zu beachten, dass der Vermieter eine gewisse Freiheit hinsichtlich der Abrechnung hat. Das Immobilienportal myimmo.de erläutert die Rechtslage in Bezug auf Wohngebäudekomplexe. Vielen Menschen liegt daran, ihre Heizkosten ( http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/heizkosten ) so niedrig wie möglich zu halten. Nichtsdestoweniger erschrecken nicht wenige jedes Jahr angesichts der Höhe des nachgeforderten Betrages. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich im Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter, bei dem sich der betroffene Mieter weigerte, die Nachzahlung zu leisten. Grund für die Auseinandersetzung war, dass der Vermieter mehrere Gebäude, die durch denselben Fernwärmeanschluss bedient werden, als Wirtschaftseinheit zusammengefasst hatte. Obwohl diese Art der Abrechnung nicht im Mietvertrag stand,...

Frostiges Erwachen

Die Winterzeit lässt Temperaturen und das Gute-Laune-Barometer sinken. Gleichzeitig steigen Energieverbrauch und Heizkosten. Wenn die Jahresendabrechnung kommt, wird sie meist schnell überwiesen und abgeheftet. Dennoch sollten sich Mieter und Eigenheimbesitzer etwas Zeit nehmen und die Zahlen einer genaueren Prüfung unterziehen. Myimmo.de gibt im Ratgeber ( http://www.myimmo.de/ratgeber ) Tipps rund um das Thema Wohnen und verrät, warum sich ein zweiter Blick lohnen kann. Laut Statistik ist jede zweite Heizkostenabrechnung fehlerhaft. Daher sollten Mieter die Heizkostenabrechnung genau überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Schließlich ist eine korrekt und nach Verbrauch abgerechnete Heizkostenabrechnung die Pflicht eines jeden Vermieters. So müssen diese die Abrechnungen nach einem gesetzlich vorgesehenen Verteilerschlüssel vornehmen. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Heizkosten im Verhältnis zu Verbrauch und Heizfläche...

Soforthilfe gegen hohe Heizkosten

Sicher ist: Die nächste Heizkosten- bzw. Gas- oder Ölrechnung kommt. Es gibt nur einen Tipp, der ohne Kosten diese Rechnung reduziert, die Temperaturabsenkung. Aber auch wer kosten- und/oder umweltbewusst denkt, kann damit die Behaglichkeitsgrenze erreichen. Frieren sollte niemand. Eigentümer von Heizungsanlagen haben die Möglichkeit die Heizungsanlage hydraulisch abzugleichen. Wirkungsvoll, aber kostenintensiv, ist zudem der Heizkesselaustausch oder der Einbau einer modernen Heizungsumwälzpumpe. Weit weniger Kosten verursacht eine Optimierung der Steuerung einer vorhandenen Heizungsanlage. Eine Bauanleitung dazu ist bei DassparABC.de...

Neue Nebenkostenabrechnung mit integrierter Heizkostenabrechnung für mehrere Wohneinheiten unter Excel erschienen

Es muss nicht immer die hoch komplexe Lösung sein, wenn eine kompakte Abrechnung der Betriebskosten bzw. Nebenkosten erstellen werden soll. Häufig zeigt die Praxis, dass eher eine einfache und praxisnahe Lösung gefordert ist. Eine umfangreiche Einarbeitung entfällt gänzlich, mit wenigen Handgriffen kann bereits in kürzester Zeit die erste eigene Berechnung erstellt werden. Dabei ist die Vorlage speziell für Immobilien mit mehreren Einheiten ausgelegt. Es handelt sich dabei um eine sehr einfach zu bedienende Betriebskostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung unter Excel. Es muss kein komplexes, neues System erlernt werden....

Seminar für Vermieter, Verwalter und alle die mit Vermietung zu tun haben

Erholung, Entspannung, die Seele baumeln lassen - und Nebenkosten abrechnen Das passt nicht zusammen? Im üblichen Vermietungsalltag sicher nicht! Der erfahrene Fachbuchautor und Trainer Thomas Trepnau beweist mit seinen Seminaren und Workshops an einem Ort voller Kraft und Licht, dass die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung spielerisch erlernt werden kann. Im Workshop wird für jeden Teilnehmer, der dies wünscht und die erforderlichen Unterlagen dabei hat, die Betriebskostenabrechnung 2009 für einen seiner Mieter erstellt. Das nächste Seminar zur Betriebskostenabrechnung findet statt in Griechenland, Pilion, fernab...

Schock nach Nebenkostenabrechnung – harter Winter trieb Betriebskosten nach oben

Teurer Winter für Vermieter und Mieter Der harte und lange Winter, gestiegene Energiepreise, Müll- und Abwassergebühren haben dazu geführt, dass die Vermieter in Deutschland für ihre Mieter kräftig in Vorleistung gehen müssen. Denn zunächst zahlt der Vermieter diese Kosten. Sind die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Mieter an den Vermieter leistet, zu niedrig dann bekommt der Vermieter seine für den Mieter geleisteten Vorschüsse frühestens mit der Nebenkostenabrechnung zurück. Da niemand einen so harten Winter erwartet hat, decken die Vorauszahlungen...

Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist

Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten. Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen. Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus „Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: • Die Grundsteuer, • die Kosten der Wasserversorgung, • die Kosten...

Der Countdown für die Nebenkostenabrechnung läuft

Nur noch wenig Zeit für die Abrechnung der Mietnebenkosten Bei den meisten Mietverhältnissen entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr und endet für diese am 31.12. Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2008 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen. Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen...

Nebenkostenabrechnung für Vermieter - jetzt oder nie

In seinem neuen Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten die zweite Miete“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau wie wichtig es für den Vermieter ist, die sogenannte Ausschlussfrist für die Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten zu beachten. Die Nebenkostenabrechnung kann jeder Vermieter leicht selbst erstellen. Vorausgesetzt, dass die richtigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Abrechnungsfrist nicht übersehen wird. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen er seine eigene Betriebskostenabrechnung...

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