Dr. Lothar Gutsche

CLEANSTATE – Kartellrecht und Billigkeit von Energiepreisen

Stark gestiegene Energiepreise waren in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Energieversorgern. Daran waren sowohl große Energieanbieter wie E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und EWE, aber auch viele Stadtwerke beteiligt. Die Explosion der Preise für Strom und Gas in Deutschland beruht nicht allein auf einer Knappheit der Energie auf den Weltmärkten, sondern auch auf dem Gewinnstreben von Versorgungsunternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. U. a. zum Schutz vor Ausbeutung hat der Gesetzgeber das Kartellrecht geschaffen, als zentrale Norm das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Am 18.12.2007 wurde in das GWB der § 29 zur Energiewirtschaft eingefügt, das geschah mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) befasste sich in seiner Entscheidung...

CLEANSTATE - Preissockel in Energiepreisen nach § 315 BGB

Große Energieanbieter wie E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und EWE, aber auch viele Stadtwerke hatten in den letzten Jahren die Energiepreise drastisch erhöht. Seit etwa 2004 stellten mehrere Verbraucherverbände Musterbriefe bereit, mit denen zahlreiche Energieverbraucher die Unbilligkeit der Energiepreise und der Preiserhöhungen nach § 315 BGB einwendeten. Viele Energiepreisprotestler kürzten entsprechend ihre Energierechnungen. Die Streitigkeiten um Energiepreise gelangten vor Gericht und schließlich auch zum Bundesgerichtshof (BGH). Soweit der VIII. Zivilsenat des BGH an der Rechtsprechung beteiligt ist, lässt sich seit einigen Jahren eine bedenkliche Entfernung von Recht und Gesetz beobachten. Insbesondere entwickelte der VIII. Zivilsenat des BGH für Energiepreise in den Jahren 2007 und 2008 mit drei viel zitierten Leitsatz-Entscheidungen die so genannte Preissockel-Theorie zu § 315 BGB. Demnach unterliegen nicht die Gesamtpreise für...

Volkswagen AG - Porsche - das Geständnis - der Mann auf Piëchs Rechnung - VW Affäre

Auf der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 24.04.2008 stellte CLEANSTATE e.V. Anträge auf Sonderprüfung der Buchführung und außervertraglichen Vergünstigungen für Verwaltungsmitglieder von VW und der Geschäftsbeziehungen von VW mit Unternehmen der Familien Piëch und Porsche. Nachdem die VW-Verwaltung auf den Stimmrechtsausschluss gem. § 142 AktG des Landes Niedersachsen sowie Porsche und VW hingewiesen wurde, die regelt, dass bei der Beschlussfassung Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats weder für sich noch für einen anderen mitstimmen dürfen, wenn die Prüfung mit der Entlastung eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats zusammenhängt, stellte zum Ende der Hauptversammlung ein Herr Asterlosch unverhofft den Antrag, mit diesen Sonderprüfungen die KPMG zu beauftragen statt der von CLEANSTATE vorgeschlagenen Wengert AG aus Singen. Dieser Vorgang machte die anwesenden CLEANSTATE-Mitglieder hellhörig. Warum...

Inhalt abgleichen