Sicherungsverwahrung

Nürnberger Nachrichten schlachtet Ex-Polizisten und Vater

Die Gazette „Nürnberger Nachrichten“ übt sich in Hofberichterstattung und nimmt den Stil des Mitteilungsblattes der Nürnberger Justiz an. Noch vor dem ersten Verhandlungstag möchte die Nürnberger Staatsanwaltschaft durch gezielte Meinungsbildung den Ex-Polizisten und Vater in dem von ihr gewünschten Licht erschein lassen. Journalistische Arbeit des Blattes unterbleibt. Zu dem Vater hat kein Redakteur Kontakt aufgenommen. Tatsächlich hat die Nürnberger Justiz alles dazu getan, den pflichtbewussten Beamten und Vater in den Widerstand zu treiben – wenn nötig auch laut, theatralisch und mit harten Vergleichen. Mit Trennung und Scheidung setzt ein zersetzender Mechanismus der Justiz und der kommunalen Jugendhilfe ein. Fakten spielen im Familienrecht in Nürnberg keine Rolle. Doch genau Fakten waren für den Vater im aktiven Dienst als Kriminalpolizist besonders wichtig. Alle vorliegenden Beschlüsse des Familiengerichtes basieren...

REPUBLIKANER kündigen Proteste gegen Sexualstraftäter an

Wie inzwischen bekannt wurde, lebt seit einigen Tagen ein langjährig inhaftierter Sexualstraftäter in Düsseldorf. Rund 50 Polizeibeamte werden benötigt, um die Bevölkerung vor dieser Person zu schützen. Diese Observation ist ein Kraftakt für die Düsseldorfer Polizei, die mit einer reduzierten Beamtenzahl arbeiten muss. Noch ist der Wohnsitz des Straftäters nicht öffentlich bekannt. Sobald sich dies jedoch ändert, werden DIE REPUBLIKANER mit Demonstrationen darauf hinweisen, dass Triebtäter in Düsseldorf unerwünscht sind. „Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt werden wir einen Demonstrationszug durchführen und damit eindeutig klarstellen, wie die Menschen in Düsseldorf über solche Täter denken. Wir sehen nicht teilnahmslos zu, wenn sich Sexualstraftäter unbehelligt in der Mitte der Gesellschaft niederlassen und ihre Freiheit nur dem politischen Versagen der Altparteien verdanken. Bereits jetzt haben wir ausreichendes...

DIE REPUBLIKANER (REP): Sexualstraftäter zieht nach Düsseldorf

Sexualstraftäter zieht nach Düsseldorf REPUBLIKANER fordern Bekanntgabe der Wohnanschrift Zehn Jahre befand sich der 60-Jährige in Sicherungsverwahrung. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs mussten bereits bundesweit zahlreiche Intensivtäter freigelassen werden, da ihre nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Zu diesem Personenkreis zählt auch der Essener, der jetzt nach Düsseldorf gezogen ist. Über 22 Jahre war er inhaftiert, unter anderem wegen Sexualstraftaten. Mehrere verurteilte Straftäter hatten gegen eine Verlängerung ihrer Sicherungsverwahrung geklagt. Dies führt dazu, dass im Bundesgebiet eine regelrechte Entlassungswelle folgte. Dem Essener Straftäter hatten mehrere Gutachten bescheinigt, dass seine Rückfallwahrscheinlichkeit bei 50 Prozent liegt. „ Lange war es bereits unter Juristen bekannt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung angreifbar...

Rhein-Wied-News: Bonn - Haft und Sicherungsverwahrung wegen sexuellem Kindesmissbrauch!

Das Bonner Landgericht hat einen bereits einschlägig vorbestraften 50-jährigen Wiederholungs- und Rückfalltäter aus Euskirchen wegen sexuellem Kindesmissbrauch zu weiteren sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen der großen Rückfall- und Wiederholungsgefahr, die von dem Angeklagten offensichtlich ausgeht, wurde darüber hinaus die Sicherungsverwahrung angeordnet. ... Der 50-Jährige hatte gestanden, insgesamt sieben Jungen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Er hatte die Kinder aus der Nachbarschaft mit Geschenken in seine Wohnung gelockt. ... Der Angeklagte war bereits mehr als...

Christian Klar wird entlassen

Man sollte sich einmal die Frage stellen, was lebenslänglich in Deutschland bedeutet? Es bedeutet maximal 25 Jahre. Wer also einen Mord begeht, wird mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. Es darf in einem Rechtsstaat jedoch nicht dazu führen, das mit Sicherheitsverwahrung diese Zeit verlängert wird. Ganz egal ob die Gefahr besteht, das jemand rückfällig wird. Denn dieser Verdacht ist noch lange kein Beweis dafür, das Christian Klar auch wirklich die Absicht hat, wieder Morde zu begehen. Denn in diesem Punkt endet die Kompetenz jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Nun konnten wir in der Vergangenheit eine unsägliche Diskussion...

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