Rhein-Wied-News: Bonn - Haft und Sicherungsverwahrung wegen sexuellem Kindesmissbrauch!

Das Bonner Landgericht hat einen bereits einschlägig vorbestraften 50-jährigen Wiederholungs- und Rückfalltäter aus Euskirchen wegen sexuellem Kindesmissbrauch zu weiteren sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen der großen Rückfall- und Wiederholungsgefahr, die von dem Angeklagten offensichtlich ausgeht, wurde darüber hinaus die Sicherungsverwahrung angeordnet.

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Der 50-Jährige hatte gestanden, insgesamt sieben Jungen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren sexuell missbraucht zu haben.

Er hatte die Kinder aus der Nachbarschaft mit Geschenken in seine Wohnung gelockt.

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Der Angeklagte war bereits mehr als vier Jahre wegen Kindesmissbrauch inhaftiert gewesen und nach der Haftentlassung sofort wieder straffällig geworden, obwohl er therapeutisch und auch vom Gericht betreut wurde.

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