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Kino.to: Staatsanwaltschaft will Premium-Nutzer verfolgen

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Verfahren gegen ehemalige Premium-Kunden von Kino.to im Raum steht. Nun hat jedoch zum ersten Mal die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden entsprechende Maßnahmen bestätigt. Personen, die für die Nutzung des illegalen Filmportals zahlten, könnte also ein juristisches Verfahren drohen. Die GVU beruft sich auf den Leipziger Richter Mathias Winderlich. Winderlich habe bei der mündlichen Begründung des Urteils gegen einen der kino.to-Mitarbeiter Ende 2011 auch die Nutzung von kino.to als Straftat gewertet. Im Urteil (AZ: 200 Ls 390 Js 184/11, 21.12.2011) heißt es, dass Urheberrechtsgesetz (§ 16) stelle klar, „dass auch vorübergehend erstellte Vervielfältigungsstücke dem Urheberrechtsschutz unterfallen“. Die Ausnahmevorschrift des § 44a UrhG sei nicht einschlägig. Nach GVU-Erkenntnissen habe sich innerhalb der Internetwerbewirtschaft längst eine Schattenwirtschaft entwickelt,...

Heiße Spur im Millionen-Krimi um “Kino.to” führt nach Österreich

Es ist ein echter Krimi um ein illegales Unternehmen, Millionenumsätze und am Ende Haftstrafen: Dirk B., Ex-Chef der Raubkopie-Seite kino.to wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt- doch eine Frage bleibt ungeklärt: Wer und wo sind seine Hintermänner? Die Spur im Internet-Kriminalfall führt jetzt nach Österreich. Der Verein Anti-Piraterie (VAP) vermutet hier die Hintermänner von Dirk B., konkret geht es um die Personen, die für die Werbung auf Kino.to verantwortlich waren, mit der Millionen-Umsätze erzielt wurden. Strafrechtlich haben die Hintermänner im Fall Kino.to wohl nichts zu befürchten, denn Urheberrechtsverletzungen sind in Österreich Privatanklagedelikte. Bitte beachten Sie auch unsere anderen Berichte auf der Internetpräsenz von: www.konsumer.info Informationen der Lebensmittelunternehmer und behördliche Warnungen Telekom: Kunden wider Willen Abofalle ist versuchter Betrug: Gestern wurde das Urteil...

Kino.to- Chef Dirk B. muss ins Gefängnis

Kino.to- Chef Dirk B. muss ins Gefängnis Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals Kino.to verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei Kino.to eingenommen hat. Dass die Freiheit des Internets an Grenzen stößt, zum Beispiel an die des Urheberrechts – diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er früher bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden. “Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war”, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt...

Der Weg des Abofallen-Geldes: Führt eine Spur nach Wien?

Tausende Bundesbürger hatten bis Ende des Jahres 2009- Rechnungen und Mahnungen von bis zu 156 Euro erhalten, weil sie angeblich auf der Internetseite von Megadownloads.net Computerprogramme heruntergeladen und einen Abo-Vertrag abgeschlossen haben sollen. Wie nun bekannt wurde gibt es über Herford und Wien, Spuren zu einem der größten Internet-Strafverfahren der letzten Jahre: Kino.to. Die Seite Kino.to, auf der Raubkopien von Filmen gezeigt wurden, hatte Millionen Nutzer und gehörte bis zu ihrer Sperrung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu den Top 50 der meistgeklickten deutschen Internet-Seiten. Als Schlüsselfigur...

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