Kino.to: Staatsanwaltschaft will Premium-Nutzer verfolgen

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Verfahren gegen ehemalige Premium-Kunden von Kino.to im Raum steht.

Nun hat jedoch zum ersten Mal die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden entsprechende Maßnahmen bestätigt.

Personen, die für die Nutzung des illegalen Filmportals zahlten, könnte also ein juristisches Verfahren drohen.

Die GVU beruft sich auf den Leipziger Richter Mathias Winderlich. Winderlich habe bei der mündlichen Begründung des Urteils gegen einen der kino.to-Mitarbeiter Ende 2011 auch die Nutzung von kino.to als Straftat gewertet.

Im Urteil (AZ: 200 Ls 390 Js 184/11, 21.12.2011) heißt es, dass Urheberrechtsgesetz (§ 16) stelle klar, „dass auch vorübergehend erstellte Vervielfältigungsstücke dem Urheberrechtsschutz unterfallen“. Die Ausnahmevorschrift des § 44a UrhG sei nicht einschlägig.

Nach GVU-Erkenntnissen habe sich innerhalb der Internetwerbewirtschaft längst eine Schattenwirtschaft entwickelt, die gezielt darauf aus sei, solche illegale Internetangebote am Leben zu erhalten. Dazu gehören insbesondere Betreiber von Abzockseiten und anderen dubiosen Angeboten, deren Werbung nicht auf seriösen Seiten platziert werden kann.

Die Hintermänner des Internetportals Kino.to konnten Werbeeinnahmen in Millionenhöhe erzielen, indem sie illegal Filme veröffentlichten.

Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft will die “Finanzierung illegaler Geschäftspraktiken durch Werbung” spürbar eindämmen, erklärt ZAW-Geschäftsführer Bernd Nauen im Interview.
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