Deutsche Zentral Inkasso

KVR Handelsgesellschaft:Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend. Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen. Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurden die Abofallen auf B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt. Die Internetseite der KVR Handelsgesellschaft mbH, in 85408 Gammelsdorf- viel besser bekannt unter ihrer vorherigen Firmierung: Die OPM Media GmbH, mit ihrem Geschäftsführer Frank Drescher baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher...

Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat. Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand: “…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”. Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar. Unser Rat: Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt: Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen. Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier Niemals einer...

Kampf gegen Abzocke: 92 Prozent der Abofallen weg

Unzählige Internetseiten hatten in der Vergangenheit Konsumenten mit dubiosen Angeboten ausgetrickst. Ohne dass man es wollte hatte man “unbeabsichtigt” einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Deshalb hatte der Gesetzgeber zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt. Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden. Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen. “92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken. Besondere...

Abzocke mit Outlets Tricks

Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger sind Internetportale wie z.b. “Outlets.de” ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man richtig Geld sparen. Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus. Über dutzende von Lockvogelseiten, wie zb. “download-Service.de, Outlets.de, Routen-planung.de, Kochrezepte.de, cocktails-rezepte.de” werden Internetnutzer, wenn sie nicht genau aufpassen, in eine Kostenfalle gelockt. Und wer nicht zahlt, der wird durch Inkasso-Anwälte angemahnt. Der Seitenbetreiber, Michael Burat weist jedoch jede Schuld von sich. Kritiker...

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