extremistische Literatur

Russland: Legales Verhalten nachträglich für illegal erklärt

GORNO-ALTAISK (Russland) — Am 9. September 2010 wurde Aleksandr Kalistratow, dem Vorsitzenden der regionalen Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk, eine formelle Anklageschrift zugestellt. Man warf ihm vor, religiösen Hass gesät zu haben, weil er jemandem, der danach gefragt hat, zwei international bekannte religiöse Zeitschriften gegeben hatte. Am 12. Januar 2009 lieferte ein Mitarbeiter eines Transportunternehmens die neusten Ausgaben von Wachtturm und Erwachet! an. Er bat den jetzt angeklagten Aleksandr Kalistratow um je ein Exemplar der Zeitschriften. Der Mitarbeiter übergab die Zeitschriften in der Folge dem stellvertretenden Staatsanwalt Wladimir Bedarew, der daraufhin Aleksandr Kalistratow formell anklagte, gegen Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Anstiftung zu Hass) verstoßen zu haben. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Die betreffenden...

Höchstes russisches Gericht billigt Diskriminierungshandlungen gegen Verlag

MOSKAU — Am 7. September 2010 entschied das Oberste Gericht Russlands: Einem Verlagshaus kann das Recht, sich zu verteidigen, wenn seine Schriften als extremistisch eingestuft werden, verweigert werden. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter W. W. Gorschkow wies einen Einspruch der in Deutschland ansässigen Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas zurück und hielt damit ein Urteil des Bezirksgerichts Rostow aufrecht, in dem 34 von der Wachtturm-Gesellschaft herausgegebene christliche Publikationen als extremistisch bezeichnet worden waren. Das Bezirksgericht hatte dieses Urteil ohne Anwesenheit eines Vertreters der Wachtturm-Gesellschaft gefällt und sie noch nicht einmal über das Verfahren informiert. Mit dieser Entscheidung des Obersten Gerichts sind in Russland alle Möglichkeiten erschöpft, einem Verlag zu seinem Recht zu verhelfen. Der Anwalt, Armin Pikl, der die Wachtturm-Gesellschaft vertritt, bemerkt dazu: „Dass...

85-Jähriger in Russland wegen seines Glaubens verfolgt

ROSTOW (Russland) — Am 28. Juli 2010 wurde Alexej Fedorin wegen „massenhafter Verbreitung extremistischer Literatur“ angeklagt und vor Gericht gestellt — trotz seines hohen Alters (85 Jahre) und einer anerkannten Körperbehinderung. Die Richterin des Gerichts in Zelina (Gebiet Rostow), Wiktorija Samochina, verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1 000 Rubel (ca. 25 Euro). Auslöser war das Vorgehen des Polizisten S. Tschernigowskij, der sich schon öffentlich gegen Jehovas Zeugen geäußert hatte. Er sammelte alle religiösen Veröffentlichungen ein, die Herr Fedorin im Lauf der Jahre bei seinen Dorfnachbarn in Srednij Jegorlyk zurückgelassen hatte und reichte einen Bericht ein. Darin behauptete er, A. Fedorin habe die Publikationen verbreitet, nachdem sie in der offiziellen russlandweiten Liste für extremistische Literatur verzeichnet worden waren. Daraufhin wurde A. Fedorin von Staatsanwalt A. Lyssenin zur Polizeistation geladen...

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