Höchstes russisches Gericht billigt Diskriminierungshandlungen gegen Verlag

MOSKAU — Am 7. September 2010 entschied das Oberste Gericht Russlands: Einem Verlagshaus kann das Recht, sich zu verteidigen, wenn seine Schriften als extremistisch eingestuft werden, verweigert werden. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter W. W. Gorschkow wies einen Einspruch der in Deutschland ansässigen Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas zurück und hielt damit ein Urteil des Bezirksgerichts Rostow aufrecht, in dem 34 von der Wachtturm-Gesellschaft herausgegebene christliche Publikationen als extremistisch bezeichnet worden waren. Das Bezirksgericht hatte dieses Urteil ohne Anwesenheit eines Vertreters der Wachtturm-Gesellschaft gefällt und sie noch nicht einmal über das Verfahren informiert.

Mit dieser Entscheidung des Obersten Gerichts sind in Russland alle Möglichkeiten erschöpft, einem Verlag zu seinem Recht zu verhelfen. Der Anwalt, Armin Pikl, der die Wachtturm-Gesellschaft vertritt, bemerkt dazu:

„Dass diese Schriften nicht mehr verbreitet werden dürfen, beschneidet die Interessen und Rechte des Verlags erheblich. Man hätte dem Verlagshaus die Möglichkeit einräumen müssen, sich angesichts der erhobenen Beschuldigungen zu verteidigen und sie zu widerlegen. Das besagen internationale Rechtsnormen wie zum Beispiel Artikel 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert.“

Am 1. Juni 2010 hatte das Verlagshaus zusammen mit der regionalen Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas in Taganrog und anderen Betroffenen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation Beschwerde eingelegt.

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